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Befreiung von der Anschlusspflicht muss konkreter begründet werden als bisher Biotonne: Ausnahmen werden schwieriger

Von Ivar Lüthe 26.04.2014, 03:21

Wer sich in Zukunft von der Biotonnenpflicht befreien lassen will, muss künftig noch detaillierter darlegen, dass er seinen Bioabfall ordnungsgemäß selbst verwerten kann. Kunden, die bereits eine Befreiung haben, sind nicht betroffen.

LandkreisBörde l Nur etwa jeder dritte Haushalt im Landkreis hat eine Biotonne. Dabei besteht eigentlich eine Biotonnen-Pflicht. Bislang konnte man sich davon befreien lassen, wenn man nachwies, dass man die Möglichkeit hat seine Küchen- oder Gartenabfälle selbst entsorgen, sprich kompostieren kann. Die Hürden des Nachweises waren eher niedrig. Das ändert sich nun.

Zwar wird es auch weiterhin die Möglichkeit der Biotonnen-Befreiung geben, aber die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, werden konkretisiert. Über die Neuerung hat Natalja Peters, Leiterin des Eigenbetriebes für Abfallentsorgung, jetzt die Mitglieder des Betriebsausschusses am Donnerstag informiert.

Hintergrund ist zum einen das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das klar regelt, dass sämtlicher verwertbarer Müll auch entsprechend verwertet und somit dem Kreislauf wieder zugeführt werden sollen. Zum anderen hat eine Müllanalyse, die der Eigenbetrieb in Auftrag gegeben hatte, gezeigt, dass reichlich Bioabfälle in den falschen Mülltonnen landen. Konkret wurden in der grauen Restmülltonne 31 Prozent und in der gelben Wertstofftonne 14Prozent Biomüll gefunden. Zudem wurde im Landkreis Börde eine Zunahme an illegal abgelagerten Grünabfällen an Feld- und Waldwegen verzeichnet. Um dem entgegenzuwirken und den Anschlussgrad zu erhöhen, um noch mehr Bioabfälle zu hochwertigem Kompost verarbeiten zu können, müssen Bürger nun genau erklären, wie sie die ordnungsgemäße und schadlose Eigenverwertung aller anfallenden Bioabfälle realisieren.

Kompostieranleitung liegt bei

Dabei muss nachgewiesen werden, wie vollständig, jahreszeitlich unabhängig und ganzjährig selbst kompostiert wird. Verfütterungen von Bioabfällen oder die "Überlassung an Dritte" sind dabei nicht zulässig, heißt es. Außerdem ist dann auch ein Foto der Kompostieranlage dem Befreiungsantrag beizufügen. Desweiteren muss eine entsprechende gärtnerisch genutzte Fläche von mindestens 30 Quadratmetern pro Person im Haushalt vorhanden sein, erläuterte Natalja Peters. Stichprobenartig will der Eigenbetrieb die Bedingungen auch vor Ort kontrollieren.

Die Konkretisierung betrifft künftige Befreiungsanträge. Wer bereits eine Befreiung von der Anschlusspflicht genehmigt bekommen hat, ist nicht betroffen. Die "neue" Befreiung ist auf drei Jahre befristet, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Ob dann alle Biotonnen-Befreiten im Landkreis einen neuen Antrag stellen müssen, steht noch nicht fest. Das will sich der Landkreis noch offen halten, sagte Ausschussvorsitzender Danny Schonscheck.

Dem neuen Befreiungsformular legt der Eigenbetrieb noch eine detaillierte Anleitung zur schadlosen Kompostierung bei. Auf zwei A4-Seiten wird genau erläutert, was auf den Kompost gehört und was nicht. Damit hofft der Eigenbetrieb auch darauf, dass der eine oder andere Kunden sich dann doch lieber für eine Biotonne entscheidet.

Angeboten werden die Biotonnen in den Größen 60 Litern (1,36 Euro pro Entleerung) , 120 Liter (2,72 Euro pro Entleerung) sowie 240 Liter (5,44 Euro pro Entleerung). Weiterhin besteht die Möglichkeit, Hecken-, Baum- und Strauchschnitt zweimal im Jahr zur Entsorgung bereitzustellen. Nutzer der Biotonne können zudem zu jedem Entsorgungstermin bis zu sieben Bündel Grünschnitt neben die Biotonne legen. Reicht das Volumen der Tonne nicht aus, sind spezielle Bioabfallsäcke bei den Entsorgern erhältlich.

Die so gesammelten Bioabfälle werden dann auf zwei Anlagen im Landkreis zu hochwertigem Kompost für Landwirtschaft und interessierte Nutzer verarbeitet. Dieser Kompost besitzt laut Peters die Eigenschaft, Böden positiv zu beeinflussen, indem er nachhaltig düngt, die Speicherung des Wassers im Boden verbessert und der Bodenerosion entgegenwirkt.