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Das Land Sachsen-Anhalt hat die Stiftung "Leben in der Hohen Börde" offiziell anerkannt / Zustifter gesucht Ein neues Standbein für Lebensqualität

Die "Stiftung Leben in der Hohen Börde" kann ihre Arbeit aufnehmen. Das
Land Sachsen-Anhalt hat die Stiftung während des 5. Stiftungstages in
Halle offiziell anerkannt. Von der politischen Gemeinde Hohe Börde ist
die Stiftung unabhängig.

Von Maik Schulz 08.05.2014, 01:12

Halle/Hohe Börde l Mit der Anerkennung als Stiftung bürgerlichen Rechts zählt die "Stiftung Leben in der Hohen Börde" zu den nun 266 Stiftungen des Stiftungsverzeichnisses des Landes Sachsen-Anhalt. Innenminister Holger Stahlknecht überreichte in Halle die Urkunden an den Stiftungsvorstand aus der Hohen Börde.

15 Stiftungen gibt es im Landkreis Börde, acht von ihnen wurden allein in den vergangenen zehn Jahren anerkannt. Dazu zählen unter anderem die "Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Stiftung", die ECOLE-Stiftung in Barleben und die Ebert-Stiftung in Niederndodeleben.

Ziel der neuen Stiftung ist die Förderung einer Vielzahl vor allem sozialer, kultureller und mildtätiger Aktivitäten in den Ortschaften der Hohe Börde. Die Stiftung ist eine von der politischen Gemeinde und ihren Entscheidungsgremien wie Gemeinderat und den Ortschaftsräten unabhängige Institution. Sie ist nicht an Entscheidungen des Gemeinderates gebunden.

Die "Stiftung Leben in der Hohen Börde" gibt Privatbürgern, Unternehmen, Institutionen oder auch anderen Stiftungen die Möglichkeiten, das Anliegen der "Stiftung Leben in der Hohen Börde" finanziell zu unterstützen.

Die Gemeinde sitzt nur insofern mit im Stiftungsboot, indem sie den finanziellen Grundstock der Stiftung mitfinanziert hat. Bis zu einem Stiftungskapital von insgesamt 200.000 Euro zahlt die Gemeinde Hohe Börde die Hälfte dazu.

Gegenwärtig beläuft sich das Stiftungskapital auf 73.400 Euro, davon hat die Gemeinde die Hälfte eingezahlt. Finden sich bis Ende 2015 weitere Zustifter, zahlt die Gemeinde deren Betrag in gleicher Höhe in die Stiftung ein - bis der Grundstock einen Gesamtbetrag von 200.000 Euro erreicht, und die Gemeinde also 100.000 Euro eingezahlt hat.

Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte. Kontrollgremium ist das Stiftungskuratorium. Mitglieder des Kuratoriums sind Erststifter - also jene (juristischen) Personen, die den Grundstock (das Stiftungskapital) mitfinanziert haben. Dazu gehören auch Gemeindevertreter, da die Gemeinde die Hälfte des Stiftungskapitals eingebracht hat.

Mitglieder des Stiftungsvorstands sind die Vorstandsvorsitzende Steffi Trittel sowie Uta Saager, Ernst Daenecke, Jörg Stern und Anke Busse.

Wirtschaften darf eine Stiftung nur mit den Erträgen (Zinsen, Mieteinnahmen etc.) des Stiftungskapitals. Wirft das angelegte Kapital von beispielsweise 100.000 Euro pro Jahr bei fünf Prozent Zinserträge, also 5000 Euro ab, dürfen nur diese 5000 Euro für die Ziele der Stiftung eingesetzt werden. Auch Immobilien können in eine Stiftung als Stiftungskapital eingebracht werden.

Neben dem Zustiften zum Stiftungskapital kann eine Stiftung auch Spenden entgegen nehmen. Diese Spenden gehen nicht ins Grundstockvermögen über, sondern können wie die Erträge aus dem Stiftungskapital für die Stiftungsziele ausgegeben werden. Spenden und Zustiftungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Die erste Stiftungsversammlung findet am 15. Mai statt. Potenzielle Zustifter können sich jederzeit bei der Vorsitzenden des Vorstands, Steffi Trittel, melden. Kontakt: 039204/781501