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Loitscher Einwohner fordern einen Bürgerentscheid Bürger wollen die Baukosten begrenzen

Von Burkhard Steffen 27.08.2014, 03:25

Gegen den geplanten Um- und Ausbau des ehemaligen Gutshauses in Heinrichsberg zu einem Dorfgemeinschaftshaus regt sich Widerstand. Im Ortsteil Loitsche wurde dazu ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht.

Loitsche-Heinrichsberg l Im April dieses Jahres hatte der Gemeinderat Loitsche-Heinrichsberg das von einem Planungsbüro vorgestellte Bauprogramm für den Umbau des Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Heinrichsberg beschlossen.

"Die veranschlagten Kosten in Höhe von 1,64 Millionen Euro für den Umbau einschließlich der Außenanlage werden als Steuerverschwendung angesehen. Die in den Planungsunterlagen ausgewiesenen Räume sind für den Nutzungszweck völlig überzogen und werden im Folgezeitraum zu nicht vertretbaren Betriebskosten führen", heißt es auf den Listen, die nach Angaben der Initiatoren Hasso Kannenberg, Klaus Köhn und Rolf Stichnoth von mehr als 200 Bürgern aus Loitsche unterzeichnet wurden.

Die Frage für den angestrebten Bürgerentscheid soll lauten: "Sollen die Kosten für das vorgestellte Bauprogramm -Umbau des Dorfgemeinschaftshauses Heinrichsberg - auf 800000 Euro begrenzt werden?"

Der Paragraf 26 des neuen Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt regelt die Bedingungen für ein Bürgerbegehren. Danach müssen mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Bürger unterzeichnen. "Wir prüfen derzeit die Unterschriftenlisten", informierte Andrea Todzi vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Elbe-Heide. "Bei den aktuell 816 Wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg hätten 82 Bürger unterzeichnen müssen."

Da diese Zahl vermutlich weit überschritten wurde, wird das Bürgerbegehren in der nächsten Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung stehen. "Das wird am 15. September der Fall sein", teilte Bürgermeisterin Bettina Seidewitz (CDU) mit. Sollte der Rat die Zu- lässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen, so ist innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid vorzunehmen.

"Der soll zum frühst mög- lichen Termin stattfinden. Das wäre der 16. November", so Verbandsgemeindebürgermeister Thomas Schmette (CDU), der auf Eile drängt. Und das hat seinen Grund.

Pikanterweise fließen für den Umbau des Heinrichsberger Dorfgemeinschaftshauses Fördermittel aus dem Leader-Programm der Europäischen Union. Das Projekt wurde mit der möglichen Höchstförderung von 350000 Euro bedacht. Bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid droht der Widerruf der Fördemittelzusage. Außerdem: Sollten auch bei einer abgespeckten Bauvariante Fördermittel kommen, so sind diese bis spätestens 31. Oktober 2015 abzurechnen. Ob der Umbau durch die nun eingetretenen Verzögerungen noch bis dahin realisiert werden kann, ist fraglich.

"Das Bürgerbegehren und ein möglicher Bürgerentscheid entsprechen den demokratischen Spielregeln. Es wäre allerdings schade, wenn uns die Fördermittel verlustig gehen", bedauert die Bürgermeisterin, "außerdem stehen die Räume im Dorfgemeinschaftshaus allen Bürgern und Vereinen zur Verfügung."

Die Verbandsgemeinde hat vorsorglich das Planungsbüro informiert. Das soll nicht nur eine Variante mit einer Höchstbausumme von 800000 Euro prüfen, sondern auch die Möglichkeit und die Höhe einer dann noch möglichen Förderung.

Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Elbe-Heide prüft darüber hinaus, ob das Bürgerbegehren aus einem anderen Grund zulässig ist. Es heißt nämlich im Kommunalverfassungsgesetz "... richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss der Vertretung, so muss es innerhalb von zwei Monaten nach der ortsüblichen Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein". In der ortsüblichen Praxis werden die meisten Ratsbeschlüsse jedoch nicht gesondert bekanntgegeben...