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Klage wurde vor dem Landgericht abgeweisen, weil Eigenbrandstiftung vermutet wird / Betreiber fechten das Urteil an SFP-Betreiber sehen vorerst kein Geld von der Versicherung

Von Gudrun Billowie 10.10.2014, 03:12

Wolmirstedt l Die Betreiber des am 5. September 2012 abgebrannten Sport- und Freizeitparks (SFP) werden vorerst kein Geld von der Öffentlichen Versicherung Sachsen-Anhalts (ÖSA) bekommen. Die elfte Zivilkammer des Landgerichts in Magdeburg hat die Klage der Betreiber, der GBR von Daniel Laqua und Andreas Fahtz, abgewiesen. "Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Versicherungsfall vorsätzlich durch Eigenbrandstiftung herbeigeführt wurde", zitiert Gerichtssprecher Christian Löffler aus dem 35-seitigen Urteil.

Das wollen die Betreiber nicht hinnehmen. "Wir ziehen vor das Oberlandesgericht", sagt Daniel Laqua. Damit ist das Urteil des Landgerichts nicht rechtskräftig. "Der Berufung sehen wir gelassen entgegen", sagt ÖSA-Sprecherin Ute Semkat, "durch das Urteil des Landgerichts sehen wir uns in unserer Haltung bestätigt."

Nach dem Brand hatte es strafrechtliche Ermittlungen auf Brandstiftung gegeben. Die waren jedoch bereits im April 2013 eingestellt worden. "Eine Einstellung des Strafverfahrens entfaltet jedoch keine Bindungswirkung für das Zivilverfahren", stellt der Gerichtssprecher klar, "das heißt, das Zivilgericht ist an diese Entscheidung nicht gebunden und ist in diesem Fall zu einer anderen Würdigung gelangt."