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Erschließung Gänsebreite kann endlich fertig werden

Von Gudrun Billowie 27.11.2014, 02:08

Wolmirstedt l Die öffentliche Widmung des Wohngebiets "Gänsebreite" rückt in greifbare Nähe. Sollten der Stadtrat und die Anwohner den Vorschlägen der Verwaltung folgen, kann die Stadt die Erschließungsanlagen unter ihre Obhut nehmen. Damit könnten die Straßen, die bisher als Privatstraßen gelten, öffentliche Straßen werden und würden von der Müllabfuhr befahren und von der Straßenreinigung und vom Winterdienst betreut.

Um die Straßen öffentlich zu widmen, muss die Erschließung beendet werden. Nicht alle ursprünglich geplanten Arbeiten sollen dabei umgesetzt werden. Um die Kosten möglichst gering zu halten, schlägt die Verwaltung vor, auf den geplanten Lärmschutzwall und die äußere Querspange zu verzichten. Die innere Querspange soll als öffentliche Verkehrsfläche ausgeweisen werden.

In der Sackgasse soll ein Wendehammer entstehen

Ohne die äußere Querspange bleiben die Straßen im Wohngebiet "Gänsebreite" nach wie vor Sackgassen. Deshalb soll ein Wendehammer entstehen. Vor allem den größeren Fahrzeugen der Müllabfuhr und der Straßenreinigung wird damit das Umkehren erleichtert.

Für den Bau des Wendehammers wird mit Kosten in Höhe von 35.000 Euro gerechnet. Die äußere Querspange würde mit 60.000 Euro zu Buche schlagen.

Der Verzicht auf den Lärmschutzwall lässt sich laut Verwaltung vertreten. Ein schallschutztechnisches Gutachten ergab, dass die Immissionsgrenzwerte derzeit um lediglich ein Dezibel überschritten sind. Dieses Defizit soll durch einen acht Meter breiten Grünstreifen beseitigt werden.

Für diesen Grünstreifen sind 35.000 Euro veranschlagt. Dagegen stünden 70.000 Euro für einen 150 Meter langen Lärmschutzwall oder wahlweise 200.000 Euro für eine ebensolange Lärmschutzwand. Beides ist nicht nur teurer als ein Grünstreifen, "beides wirft Schatten auf die Grundstücke", gibt die zuständige Bearbeiterin Doris Bunk zu bedenken.

Die Anwohner würden an den Erschließungskosten beteiligt werden. Das ist besonders ärgerlich, weil sie bereits für vollerschlossene Grundstücke bezahlt haben. Erschließungsträger ist der Bauunternehmer Rainer Groß. Der hat seinen 1996 mit der Stadt geschlossenen Vertrag bis heute nicht vollständig erfüllt. Unter anderem fehlen jener Lärmschutzwall und die Straßenspange, außerdem befinden sich Rückstützen der Borde zum großen Teil auf privaten Grundstücken.

Mit so vielen Mängeln wollte die Stadt das Wohngebiet nicht übernehmen, will nun aber doch das Heft in die Hand nehmen. Unter anderem hatte Anwohner Henning Boldt immer wieder darauf gedrängt, dass die Stadt jene saubere Lösung finden soll, die mit dem Erschließungsträger Rainer Groß nicht gelungen ist. Mit Rainer Groß liegt die Stadt wegen der ausstehenden Arbeiten seit Jahren im Rechtsstreit. Doch selbst wenn der eines Tages beendet sein sollte, ist von Groß keine Realisierung der ausstehenden Arbeiten zu erwarten. Er gilt schlichtweg als insolvent.

Grundstückseigentümer müssen doppelt zahlen

Deshalb müssten nun Stadt und Anwohner in den saueren Apfel beißen. "Kommt der Erschließungsträger dauerhaft seinen Verpflichtungen nicht nach", heißt es aus der Verwaltung, "hat die Gemeinde die Erschließung ordnungsgemäß zu Ende zu führen. Entstehen ihr dafür Aufwendungen, hat die Gemeinde diese Aufwendungen auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen, ungeachtet der daraus resultierenden Doppelbelastung."

Henning Boldt kann sich mit dem Ausbleiben des Lärmschutzwalls, der Straßenspange und der Entstehung des Wendehammers gut anfreunden. "Mir liegt sehr daran, dass das Wohngebiet öffentlich gewidmet wird."