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40- und 69-jährige Glindenbergerinnen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt Zwei Frauen verletzen jungen Polizisten

Von Roswitha Franz 22.01.2015, 01:03

Haldensleben l Zur Vollstreckung eines Haftbefehls ist ein junger Polizist am Abend des 12. November 2013 mit einer Kollegin nach Glindenberg ausgerückt. Nach dem Klingeln an der Tür eines Hauses öffnete die Lebensgefährtin des gesuchten Mannes. Gemeinsam mit ihrer Mutter wehrte sie sich sprichwörtlich mit Händen und Füßen gegen das Betreten der Räume durch die Ordnungshüter. Für den 24-jährigen Beamten endete der Einsatz mit Platzwunden, Prellungen, Kratzspuren und drei Tagen Dienstunfähigkeit.

Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte mussten sich nun die beiden Frauen vor dem Amtsgericht in Haldensleben verantworten. Laut Anklage verweigerten sie den Beamten den Zugang zum Haus, indem sie ihnen den Weg verstellten, den Polizisten schubsten, schlugen und mit Schuhen traten und die Tochter darüber hinaus einen Beamten mehrfach mit "Eierkopp" beleidigte.

Die 40- und 69-jährigen Angeklagten bestritten in der Hauptverhandlung die Tätlichkeiten und räumten lediglich die Beleidigungen ein. Nach ihren Aussagen hatten sich die beiden Beamten in Zivil nicht ordnungsgemäß ausgewiesen, waren nicht als echte Polizisten zu erkennen gewesen und Dienstausweise und Haftbefehl hätten sie von weitem nicht lesen können. Auch hätten sich die Frauen in ihrer Privatsphäre verletzt gefühlt, weil die Polizisten nach ihrer Aufforderung: "Raus, wir lassen Sie hier nicht rein!" einen Fuß in die Tür stellten, sie ins Haus schubsten und dann in die Wohnung stürmten. Wie die beiden in Zivil wären dann auch uniformierte Beamte im Vorgarten über die Beete getrampelt und ihr Haus hätte danach wie ein Schweinestall ausgesehen, so die 69-Jährige.

Der damals verletzte Polizist jedoch widerlegte die Unschuldsbeteuerungen der Frauen und bestätigte damit die Anklage. Als Zeuge gab er an, mit seiner Kollegin nach dem Öffnen der Tür Haftbefehl, Dienstausweis und später auch Dienstwaffe und Handschellen gezeigt zu haben und dass er wegen der Widerstandshandlungen vor allem durch die Tochter Verstärkung anforderte. Die uniformierten Kollegen hätten dann die Frauen zur Seite geschoben und den per Haftbefehl gesuchten Mann zum Streifenwagen gebracht.

Das Gericht sprach die Angeklagten wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte tateinheitlich mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung für schuldig und die Tochter darüber hinaus wegen Beleidigung. Die mehrfach vorbestrafte 40-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und Zahlung eines Schmerzengeldes in Höhe von 300 Euro an den jungen Polizisten verurteilt und ihre nicht vorbelastete Mutter zu sieben Monaten Haft. Die Vollstreckung der Strafen wurde in beiden Fällen zur Bewährung ausgesetzt.