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Amtsgericht Haldensleben verurteilt Wiederholungstäter 30-Jähriger schlägt wieder zu

Von Roswitha Franz 28.01.2015, 01:08

Haldensleben l Nach 15 Vorverurteilungen unter anderem wegen Eigentums- und Gewaltdelikten hat ein 30-jähriger Wolmirstedter immer noch nichts dazugelernt. Jetzt musste er sich erneut wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten, weil er mal wieder ausgerastet war und auf zwei Männer wild einprügelte. Nach einem Geständnis und insgesamt sechs Zeugenaussagen bestätigten sich beide Anklagepunkte.

So schlug der 30-Jährige am 17. Mai vergangenen Jahres auf dem Parkplatz eines Wolmirstedter Supermarktes auf den Ex-Geliebten seiner Verlobten ein, mit der er Stress hatte. Die 33-jährige Altenpflegerin war gegen 14 Uhr mit ihrer Schwester und dem Ex von einem Sommerfest gekommen, als der Angeklagte mit dem Pkw auf das Trio zurollte. Nach wüsten Beschimpfungen sprang er aus dem Wagen und prügelte den jungen Mann mit den Fäusten zu Boden. Der Geschädigte erlitt leichte Verletzungen im Gesicht und eine blutende Nase.

Weniger glimpflich kam am 17. Juni desselben Jahres ein 36-jähriger Mann aus Hecklingen davon. Der Angeklagte hatte mit seiner Verlobten an der Kasse des Wolmirstedter NP-Marktes in der Samsweger Straße gestanden, als der später Geschädigte ihn lautstark unter anderem mit "Was glotzt du so?" beleidigt haben soll. Nach gegenseitigen Beschimpfungen und Rangeleien verließ der 30-Jährige zunächst den Markt, kam dann aber zurück und verpasste dem Hecklinger mehrere Faustschläge ins Gesicht. Anschließend schlug und trat er gegen Körper und Kopf des wehrlos am Boden Liegenden. Der schwer verletzte Mann wurde mit Schädelhirntrauma, Nasenbeinbruch und Platzwunden an Kopf und Stirn ins Krankenhaus gebracht.

Auch in diesem Fall zeigte der Angeklagte keinerlei Reue und versuchte die Gewaltattacke mit den Beleidigungen zu rechtfertigen. Eigentlich habe er den anderen ja nur zur Rede stellen wollen, so der 30-Jährige.

Das Amtsgericht Haldensleben verurteilte den jungen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er an einem Antigewalttraining teilnehmen und 1000 Euro Schmerzensgeld an den damals Schwerverletzten zahlen.