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Vertreter von 31 Vereinen aus dem ehemaligen Kreis Wolmirstedt nehmen an Weiterbildung teil Pachtrecht beschäftigt Kleingärtner

Von Vivian Hömke 23.02.2015, 02:24

Rund 40 Vertreter von Kleingartenvereinen aus dem Altkreis Wolmirstedt haben an einer Schulung zum Pachtrecht teilgenommen. Sorgen bereiten den Vereinen immer wieder einige wenige Pächter, die ihren Pflichten nicht nachkommen, beispielsweise ihre Rechnungen nicht begleichen.

Wolmirstedt l Großen Zulauf hat am vergangenen Sonnabend eine Schulung über das Pachtrecht in Kleingartenvereinen gefunden. Insgesamt rund 40 Vorsitzende beziehungsweise Vorstandsvertreter von 31 Vereinen aus dem gesamten Altkreis Wolmirstedt fanden am Morgen den Weg in die Raststätte B 189, wo mehrere Vorträge externer Referenten auf die Teilnehmer warteten.

Sorgen bereiten den Vorständen laut Armin Bartz, Vorsitzender des Kreisverbandes der Kleingärtner Wolmirstedt, immer wieder einzelne Pächter, die ihren Pflichten nicht nachkommen, beispielsweise ihre Stromrechnungen nicht bezahlen. "Die Praxis zeigt, dass es eine Handvoll Leute gibt, mit denen wir uns beschäftigen müssen", sagte Armin Bartz während der Weiterbildung.

"Guckt euch eure Pappenheimer genau an."

Armin Bartz, Geschäftsführer Kreisverband der Kleingärtner Wolmirstedt

"Guckt euch eure Pappenheimer genau an. Ihr müsst euch eine neue Härte zulegen", fügte er hinzu.

Neben den Vorträgen, die bis zum Nachmittag dauerten, blieb den Teilnehmern auch Zeit, um Fragen zu stellen und spezifische Probleme im eigenen Verein anzusprechen. So wollte ein Gast beispielsweise wissen, ob alle Pachtverträge einzeln geändert werden müssen, wenn sich das Fälligkeitsdatum für die Zahlung der Pacht ändert. "Ja, dann muss jeweils ein Ergänzungsvertrag abgeschlossen werden", erklärte Rechtsanwältin Nicole Hollerbuhl. "Im Rechtsstreit müsste der Verein sonst in Vorkasse gehen", fügte Armin Bartz hinzu.

Auch die Schwierigkeiten mit alten, noch aus DDR-Zeiten stammenden Verträgen, die im Gegensatz zu den neuen Schriftstücken in der Regel keine Beräumungspflicht beinhalten, waren Thema der Schulung.

"Die alten Verträge sind ein Problem für die Vereine."

Bernd Lucas, stellvertretender Geschäftsführer des Kreisverbandes

"Die alten Verträge sind ein Problem für die Vereine", betonte Bernd Lucas, stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbands, im Volksstimme-Gespräch.

Taucht ein Pächter über einen längeren Zeitraum nicht mehr auf und kommt seiner Zahlungspflicht nicht nach, sollten Fotos gemacht werden, die den Zustand des Gartens dokumentieren, bevor die Laube geöffnet wird, empfahl Nicole Hollerbuhl. Kommt der Pächter doch zurück und behauptet beispielsweise, es fehle etwas, sei der Verein abgesichert.

In einem weiteren Vortrag ging es um Haftungsfragen für die Kleingartenvereine. "Aus dem Vortrag ist mitzunehmen, dass jeder Verein diesbezüglich abgesichert sein muss , um die persönliche Haftung des Vorsitzenden oder des jeweiligen Mitglieds des Vorstandes, der dafür verantwortlich ist, auszuschließen", fasste Armin Bartz anschließend zusammen. "Wer das als Vorstand im Verein nicht durchsetzt, haftet im Ernstfall persönlich", gab er zu bedenken.

Er weist deshalb alle Vereinsfreunde darauf hin, auch an den persönlichen Versicherungsschutz zu denken - beispielsweise eine Unfallversicherung für alle Vereinsmitglieder, eine Rechtsschutz- oder Gebäudehaftpflichtversicherung bis hin zur kollektiven Laubenversicherung in Betracht zu ziehen. "Der Verein ist die Gesamtheit der Mitglieder - und die haben alle für die Rechtssicherheit des Vorstandes gesetzlich zu sorgen", sagte er. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz von Kleingärtnern bietet der Kreisverband an. Die nächste Schulung findet im Sommer bei der Gartenschau in Havelberg statt.

Der Kreisverband der Kleingärtner ist zu erreichen unter Telefon/ Fax 039201/27656 sowie per E-Mail an kv-kleingaertner-wms@vodafone.de.