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Verkehrsteilnehmer-Schulung Aspekte der Goslarer Tagung

03.03.2011, 04:28

Klein Ammensleben (kd). Am 28. Januar ging in Goslar der 49. Deutsche Verkehrsgerichtstag zu Ende. Seine Empfehlungen sind für den Gesetzgeber zwar nicht bindend, wurden in der Vergangenheit aber oftmals aufgegriffen und umgesetzt - wie das begleitete Fahren mit 17, das Handyverbot am Steuer oder die Herabsetzung der Promille-Grenze. In einer Empfehlung plädieren die Experten diesmal dafür, eine EU-weite Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf 80 km/h einzuführen. Aspekte des 49. Verkehrsgerichtstages sind heute Thema einer Verkehrsteilnehmerschulung im Sportlerheim Klein Ammensleben. Beginn: 19 Uhr.