• 23. Mai 2012



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Gemeinderat bestätigt Irma Riebeseel, Margrit Postmann und Eva Engemann als Bewerberinnen


Schiedsstelle ist gemäß eines Beschlusses von 2001 mit drei Personen zu besetzen

10.01.2012 05:23 Uhr |


Von Klaus Dalichow


Die Schiedsstelle führt in ihrer Bezeichnung einen Zusatz, der auf die Gemeinde, die Verbandsgemeinde, die Verwaltungsgemeinschaft oder auf den Schiedsstellenbezirk hinweist.

Die Schiedsstelle führt in ihrer Bezeichnung einen Zusatz, der auf die Gemeinde, die Verbandsgemeinde, die Verwaltungsgemeinschaft oder auf den Schiedsstellenbezirk hinweist. | Foto: Klaus Dalichow Die Schiedsstelle führt in ihrer Bezeichnung einen Zusatz, der auf die Gemeinde, die Verbandsgemeinde, die Verwaltungsgemeinschaft oder auf den Schiedsstellenbezirk hinweist. | Foto: Klaus Dalichow

Der Gemeinderat beschloss im Dezember die Besetzung der Schiedsstelle. Aus einer Bewerberliste bestimmte er drei Frauen. Gewählt wurden Irma Riebeseel (OT Meitzendorf), Margrit Postmann und Eva Engemann (beide OT Barleben). Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten, insbesondere aus dem Zivilrecht.

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Barleben l Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren über streitige Angelegenheiten aus dem Zivilrecht richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein. Dadurch können gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Innerhalb des Einzugsbereiches eines Amtsgerichtes können Gemeinden mit anderen Kommunen eine gemeinsame Schiedsstelle schaffen. Der Bezirk einer Schiedsstelle soll in der Regel nicht mehr als 20 000 Einwohner umfassen. Die Schiedsstelle führt in ihrer Bezeichnung einen Zusatz, der auf die Gemeinde, die Verbandsgemeinde, die Verwaltungsgemeinschaft oder auf den Schiedsstellenbezirk hinweist. Die Aufgabe der gütlichen Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten wird von Schiedsfrauen oder Schiedsmännern (allgemein Schiedspersonen) wahrgenommen. Eine Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.

Paritätisch besetzen

Ein Beschluss aus dem Jahr 2001 regelt, dass die Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mittelland (ab 2004 Einheitsgemeinde Barleben) mit drei Schiedspersonen zu besetzen ist. "Die Besetzung der Schiedsstelle sollte paritätisch erfolgen, also aus jeder Mitgliedsortschaft der Gemeinde sollte eine Person als Schiedsperson tätig sein", so Birgit Lehmann vom Bau- und Serviceamt der Gemeinde. Die bislang tätigen Schiedspersonen waren im Januar 2007 vom Direktor des Amtsgerichtes Haldensleben für ihre Tätigkeit berufen worden. Ihre Amtsperiode läuft 2012 aus.

Mindestalter 25 Jahre

Eine Schiedsperson muss von ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten her für das Ehrenamt geeignet sein. Schiedsfrauen und Schiedsmänner sollten ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben. In das Ehrenamt sollte nicht berufen werden, wer das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht oder das 70. Lebensjahr bereits überschritten hat. Gegen die betreffenden Bewerber darf kein Strafverfahren vorliegen. Eine Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren in ihre Funktion gewählt. Ihr Amt endet vorzeitig, wenn das ehrenamtliche Gericht aufgelöst wird.

Der vom Gemeinderat im Dezember in geheimer Wahl ausgewählte Personenkreis bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes in Haldensleben. Erst wenn er von dort berufen ist, beginnt seine fünfjährige Amtszeit.

Die Leitung des Gerichtes hat zu überprüfen, ob bei der Wahl der Schiedspersonen die gesetzlichen Voraussetzungen beachtet worden sind. Die Bestätigung als Schiedsperson ist dem jeweiligen Bewerber sowie der Kommune schriftlich mitzuteilen. Wird Bestätigung versagt, ist dies zu begründen und der betreffenden Person sowie der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.

Eine Schiedsperson wird von der Leitung des Amtsgerichtes in ihr fünfjähriges Ehrenamt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Die Amtszeit einer Schiedsperson beginnt mit der Berufung in das Amt.



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Dokumenten Information
Copyright © Volksstimme 2012
Dokument erstellt am 2012-01-10 05:23:06
Letzte Änderung am 2012-01-10 05:23:06


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