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Gemeinderäte beraten heute Neufassung der Friedhofsgebühren Hunger: "Grünflächen sind herauszurechnen"

Von Klaus Dalichow 28.09.2010, 04:20

Die Gemeinderäte der Niederen Börde beraten heute in der Aula der Grundschule "Am Heiderand" am Samsweger Kommunikationsweg die Neufassung der Friedhofssatzung und die neuen Gebührentarife für die kommunalen Friedhöfe im Gemeindegebiet. Die Ratsmitglieder Tobias Hunger (FDP) und Stefan Müller (CDU) beantragen eine Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Personen. Die Tagesordnung umfasst im öffentlichen Teil insgesamt zehn Punkte. Sitzungsbeginn ist 19 Uhr.

Samswegen. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der neuen Gebührentarife für die kommunalen Friedhöfe ist aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht richtig. Das hat Ratsherr Tobias Hunger (FDP) festgestellt. Andererseits ist der Entwurf Tobias Hunger zufolge rechtswidrig, weil ein Fehler unterlaufen ist. "Als betroffener Bürger, der für die Bestattung eines Angehörigen zu sorgen hat, würde ich gegen die neuen Gebühren klagen", meint Hunger. Denn es dürfen formell nur Kosten erhoben werden für Einrichtungen der Gemeinde, aus welchen der Einzelne seinen Nutzen ziehen kann, nicht aber die Allgemeinheit. Das bedeutet konkret, dass man die Grünflächen auf den Friedhöfen aus dem Gebührentarif herausrechnen muss, da diese für die Allgemeinheit bestimmt sind. Tobias Hunger: "Es gibt Dinge die eine Kommune für die Allgemeinheit zur Verfügung stellt und die auch von der Allgemeinheit bezahlt werden müssen und nicht von jedem Einzelnen." Bei der Gebührenerhebung für die Nutzung des Friedhofes darf dem Einzelnen nur der "wirtschaftliche Vorteil" berechnet werden, nicht jedoch die Kosten, die die Allgemeinheit zu tragen hat. Diese Kosten der Allgemeinheit sind durch die Steuern abgegolten.

"Schaut man sich die kommunalen Friedhöfe der Niederen Börde aus der Luft an, und bei der von Nicole Schreiber von der Ordnungs- und Sozialverwaltung vorbereitenden Präsentation kann man das, lässt sich feststellen, dass die Friedhöfe zu einem nicht unbeträchtlichen Teil Grünflächen anstatt Grabflächen enthalten", unterstreicht Hunger.

Ebenfalls herausgerechnet werden müssen die Kriegsgräberflächen, meint Hunger. Diese werden vom Bund an das Land bezahlt und vom Land an die Gemeinde, weiß er. "Die Kosten für die Kriegsgräber sind demnach abgegolten. Der Bürger braucht sie nicht zu tragen."