1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Einigungsvertrag der Hohen Börde hat weiterhin Bestand

Klare Aussagen der Bürgermeisterin zur Auslegung des Gebietsänderungsvertrages Einigungsvertrag der Hohen Börde hat weiterhin Bestand

Von Maik Schulz 03.02.2011, 04:30

Klare Aussagen über die Auslegung und Wirksamkeit der Regelungen des Gebietsänderungsvertrages (GÄV) der Einheitsgemeinde Hohe Börde verkündete am Montag im Finanzausschuss Bürgermeisterin Steffi Trittel. Anlass der Klarstellung ist ein Antwortschreiben des Landesinnenministeriums vom 20. Dezember.

Irxleben/Hohe Börde. Seit Monaten schwelt in der Hohen Börde ein Konflikt um die Gültigkeit und Interpretation des GÄV – des Einigungsvertrages der Gemeinde Hohe Börde. Der Vertrag legte unter anderem fest, dass die bis zum Gründungstag der Einheitsgemeinde (1. Januar 2010) angesparten Rücklagen der Mitgliedsortschaften auch für Investitionen in jenen Ortschaften verwendet werden. Und: Das in den früher selbststandigen Gemeinden (heutigen Ortschaften) der Hohen Börde geltende Satzungsrecht gilt laut GÄV bis zur Schaffung eines neuen Satzungsrechts weiterhin fort, maximal aber bis zum Ende der ersten Amtszeit des Einheitsgemeinderates Hohe Börde (also höchstens bis 2014).

Vor allem die Rücklagenverwendung für Investitionen in den Ortschaften mit stolzen Rücklagen war von der Kommunalaufsicht des Landkreises kritisiert worden. Die Aufsichtsbehörde drängte angesichts des Haushaltsdefizits der neuen Großgemeide darauf, dass sämtliche zur Verfügung stehenden Gelder, somit auch die Ortschaftsrücklagen, für den Haushaltsausgleich und nicht für Investitionen eingesetzt werden.

Rücklagen werden in Ortschaften investiert

Die betroffenen Ortschaften pochten auf Einhaltung des Einigungsvertrages (GÄV). Um diesen Konflikt zu lösen, hatte die Gemeinde Hohe Börde das Land um rechtliche Aufklärung gebeten. Nach langem Warten erreichte die Gemeinde am 20. Dezember 2010 die Antwort aus dem Innenministerium. Darin teilt das Innenministerium mit, dass sich "die Bindungswirkung der im GÄV getroffenen Vereinbarungen maßgebend nach dem Wortlaut der jeweiligen Vertragsregelung beurteilt." Auf Deutsch: Der GÄV gilt.

"Die Rücklagen der Ortschaften werden auch in den Ortschaften investiert", erklärte Bürgermeisterin Steffi Trittel am Montag im Finanzausschuss. Gleiches gilt für Satzungen. Im GÄV steht: "Das Ortsrecht der aufgelösten Gemeinden und der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde gilt, soweit es nicht durch die Zusammenlegung gegenstandslos geworden ist, für den jeweiligen Geltungsbereich solange fort, bis es durch die neu gebildete Gemeinde wirksam ersetzt wird oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt. Das Ortsrecht ist spätestens bis zum Ende der ersten Amtszeit des neu zu wählenden Gemeinderates zu ersetzen."

Bis dahin besteht also kein Zwang zur Veränderung bzw. Angleichung der in den Ortschaften (meist) unterschiedlichen Satzungen. Der Gemeinderat muss nicht, kann aber sämtliche Satzungen bis 2014 ändern. Ab 2014 muss er.

Einige Satzungen sind zu erneuern

Allerdings: Bei Satzungen, die laut kommunalem Abgabenrecht in festgelegten Abständen (neu) kalkuliert werden müssen – beispielsweise die Friedhofssatzung, Regenwassersatzung oder eben auch die Kita-Satzung – müsse die Gemeinde ohnehin neu beschließen – auch vor 2014 – erklärte Steffi Trittel.

Auf Antrag des CDU-Gemeinderates Ernst Danecke wird die Gemeindeverwaltung demnächst eine Übersicht erarbeiten. Darin sollen sämtliche Typen von Satzungen aufgelistet und klassifiziert werden. "Wir brauchen einen Überblick darüber, welche Satzungen welche Handlungsweisen der Gemeinde zu welchen Terminen erfordern und welche eben nicht."

Bereits morgen will Bürgermeisterin Trittel mit Vertretern aus Hermsdorf Gespräche über die weitere Vorgehensweise führen. Hermsdorf zählt zu den schärfsten Kritikern der neuen Kita-Satzung und wehrte sich in der Vergangenheit immer wieder, wenn es um die Verwendung der eigenen (erheblichen) Rücklagen für außerörtliche Zwecke ging.

Steffi Trittel erklärte dazu: "Ich bin an einer einvernehmlichen Lösung mit allen Ortschaften interessiert und denke, dass wir mit den Aussagen des Innenministeriums zu einer guten Lösung für die Ortschaften und die Gemeinde kommen können."

Abgeschlossene Verträge zwischen der Gemeinde Hohe Börde (als Rechtsnachfolger der früher 14 Gemeinden der Hohe Börde) – etwa mit Sportvereinen – behalten ihre Gültigkeit bis maximal 2014 (Volksstimme berichtete gestern). Laufen die Verträge früher aus, müssen sie neu verhandelt werden.