1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Ganoventrio sprengt Geldautomaten

Bewährungsstrafen Ganoventrio sprengt Geldautomaten

Von Roswitha Franz 04.02.2011, 04:32

Wolmirstedt. Kaum zu glauben, was sich die vier kriminellen Freunde aus Wolmirstedt und Umgebung da geleistet haben. In der Nacht zum 12. Dezember 2006 fahren sie mit dem Auto zu einer Wolmirstedter Firma an der Glindenberger Straße. Während der Fahrer in seinem Wagen wartet, stehlen die anderen drei nach dem Aushängen einer Gittertür aus den Betriebsräumen zwei 120-Liter-Flaschen gefüllt mit Sauerstoff und Acetylen und suchen mit der Beute im Pkw das Weite.

Am frühen Morgen des 15. Dezember 2006 verwüsten drei von ihnen die Filiale der Deutschen Bank in Wolmirstedt. Sie haben eine 120-Liter-Mülltonne dabei, in der die beiden Flaschen und eine ebenfalls gestohlene Brennergarnitur verstaut sind. Nach dem Aufhebeln der Eingangstür leiten die Männer über die Brennergarnitur und einen daran befestigten Gartenschlauch mit eingebautem Zünder das brennbare Sauerstoff-Azetylengemisch in den Geldausgabeautomaten ein und sprengen das Gerät mittels Elektrokabel und Kfz-Batterie. Danach flüchten sie mit der Beute von insgesamt 92 330 Euro aus zwei Geldkassetten und teilen das Geld untereinander auf.

Schweigegeld für den Fluchtwagenfahrer

Der 32-jährige Pkw-Fahrer, der bei dieser Aktion nicht mitmischte, erhält ein Schweigegeld von 1 500 Euro. Fast drei Jahre später führte er die Ermittler auch auf die Spur der drei Komplizen, nachdem er während der Vernehmung in einer anderer Sache auf Befragen ausgepackt hatte.

Ende Januar 2011 nun sollten sich alle Vier wegen gemeinschaftlicher Herbeiführung einer Sprengstoff- explosion tateinheitlich mit schwerem Diebstahl vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Haldensleben verantworten. Doch weil ein Verteidiger nicht erschienen war, wurde das Verfahren gegen dessen 35-jährigen Mandanten abgetrennt.

Zunächst hüllten sich die verbliebenen drei Angeklagten in Schweigen. Erst nach einem Rechtsgespräch mit dem Ergebnis, dass im Falle eines Geständnisses Bewährungsstrafen verhängt werden würden, räumten sie über ihre Verteidiger die Vorwürfe in vollem Umfang ein. Auf sieben Zeugenaussagen konnte damit verzichtet werden.

Drogen- und alkoholabhängig

Nach Aussagen der 28- und 32-jährigen Angeklagten befanden sie sich damals in schwierigen Lebenssituationen, waren drogen- und alkoholabhängig und brauchten Geld. "Wie man so einen Automaten knackt, wussten wir aus den Medien", sagte der eine kleinlaut, und "ich hatte nach dem Unfall kurz davor schwere psychische Probleme", der andere. Beide Angeklagte sind ohne Berufsabschluss, arbeitslos und lebten in den letzten vier Jahren straffrei.

Das Schöffengericht verurteilte die mehrfach vorbestraften Männer zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Jeder hat 200 Sozialstunden abzuleisten und sich einem Bewährungshelfer zu unterstellen. Gegen den nicht vorbelasteten 32-jährigen Berufskraftfahrer, der im Wagen wartete und die gestohlenen Flaschen transportierte, wurde das Verfahren gegen Zahlung von 1 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung vorläufig eingestellt.