1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Früheres Autohaus soll Netto-Markt weichen

In der Rogätzer Straße Früheres Autohaus soll Netto-Markt weichen

28.03.2011, 04:38

Wolmirstedt (cl). Wenn die Mitglieder des Hauptausschuss heute die Änderung eines Bebauungsplanes beraten, verbirgt sich dahinter die Absicht der Firmenkette "Netto", in Wolmirstedt einen Discounter zu errichten. Und zwar auf dem Gelände des ehemaligen Ford-Autohauses in der Rogätzer Straße.

Im Bauausschuss ist die Beschlussvorlage schon diskutiert worden. Wie Dirk Baensch, Sachgebietsleiter Hochbau im Bauamt der Stadt, einleitend erinnerte, hätte man den Beschluss für dieses Vorhaben schon im September 2010 gefasst. Nun ginge es nur noch um Details und die notwendige Änderung des Bebauungsplanes. Bisher waren, dem Plan nach, nämlich Einzelhandelsbetriebe mit Waren des täglichen Bedarfs in diesem Plangebiet nicht zulässig. Dazu bedurfte es einer Ausnahmeregelung, die nun der Stadtrat treffen soll.

"Dass sich uns der Grund für so eine Investition verschließt, wird ja niemanden daran hindern", sprach Ausschussvorsitzender Dirk Hummelt (CDU) einigen Mitgliedern aus der Seele. Hat doch Wolmirstedt schon jetzt eine umfangreiche Discounter-Landschaft. Bis auf "Netto" sind bereits alle Anbieter vertreten.

"Ich denke, dass es der Firma darum geht, sich das Objekt zu sichern bevor, es ein anderer tut. Und außerdem ist das für so ein Unternehmen immer auch eine Möglichkeit der Verlustabschreibung", mutmaßte Albrecht Greiser (SPD), was die Handelskette zu dieser Entscheidung bewogen haben könnte. Rudolf Giersch (FUWG) bedauerte, dass dafür der bisherige Bau weichen muss. "Ich finde es schade, wenn neue Objekte abgerissen werden. Vor allem, weil die Bausubstanz ja nicht schlecht war. Da gäbe es doch sicher andere Standorte."

Da man sich aber im Vorjahr auf die Erlaubnis für dieses Vorhaben geeinigt hatte, blieb nur noch geringfügig Raum für Veränderungen. Peter Franz (Bürger für Glindenberg) schlug dennoch eine Änderung vor. Laut Bebauungsplan sollten künftige Parkflächen wasserdurchlässig, also zum Beispiel mit Rasengittersteinen, angelegt werden. "Das ist dann ein von vornherein genehmigter Schandfleck, wenn das nicht gepflegt wird."

Hier sollte man überlegen, ob man dem Investor nicht ein geschlossenes Pflaster vorschreibt, wenn es die Versickerung nicht behindert. Mit dieser Anregung wurde die Beschlussvorlage einstimmig weitergeleitet.