1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Rückhaltebecken macht Platz für Eigenheime

Ortschaftsrat zur B-Planänderung für "Ammensleber Weg II" angehört Rückhaltebecken macht Platz für Eigenheime

Von Klaus Dalichow 23.04.2011, 04:29

Der Ortschaftsrat Barleben wurde zu einer Änderung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet "Ammensleber Weg II" im nördlichen Gemeindegebiet angehört. Die Kommunalverfassung räumt ihm bei einer wesentlichen Änderung von Bauleitplänen dieses Recht ein. Der geänderte Bebauungsplan soll am 5. Mai den Gemeinderat passieren und dann öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt werden.

Barleben. Die Änderung des Bebauungsplanes erstreckt sich auf eine Teilfläche innerhalb des Wohngebietes "Ammensleber Weg II". Ein Großteil der bislang hauptsächlich für ein Regenrückhaltebecken und einen Kinderspielplatz ausgewiesenen Flächen soll für den Bau von Einzel- und Doppelhäusern zur Verfügung gestellt werden. Es wird von Bauland für drei Eigenheime ausgegangen. Ein Überprüfung hatte ergeben, dass das vorhandene Regenrückhaltebecken viel zu groß ausgelegt ist. Es lässt sich Versickerungsfläche sparen. Die Reduzierung des Rückhaltebeckens auf eine Fläche von rund 300 Quadratmetern ist in der Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt.

Der erwähnte Spielplatz wurde aufgrund von Vandalismusschäden zurückgebaut. Innerhalb des unmittelbar angrenzenden Wohngebietes "Ammensleber Weg I" wurde ein neuer Spielplatz ausgewiesen. Das Wohngebiet "Ammensleber Weg I" im Norden der Ortschaft Barleben wurde im Juni vorigen Jahres eingeweiht. Den Schlusspunkt der Zeremonie bildete die Inbetriebnahme der Spielfläche für die rund 50 dort lebenden Kinder. Der Spielplatz ist wie alle übrigen in Barleben eingezäunt und wird am Abend abgeschlossen. Die Barleber Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft mbH, eine 100-prozentige Tochter der Kommune, hatte die Vermarktung der 28 Parzellen im "Ammensleber Weg I" übernommen.

Jörg Brämer, ordentliches Mitglied der FW/UWG-Fraktion, geißelte das Wegrationalisieren des Spielplatzes im Wohngebiet "Ammensleber Weg II" als kurzsichtig. Es habe keine Not zur Durchführung dieser Maßnahme geherrscht.