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Ortschaftsrat Barleben beschließt Den ordentlichen Sitzungen sollen Fragestunden vorangestellt werden

Von Klaus Dalichow 27.04.2011, 04:33

Barleben. Der Ortschaftsrat Barleben hat beschlossen, seinen ordentlichen, öffentlichen Sitzungen ab sofort eine Einwohnerfragestunde voranzustellen. Er nahm am 14. April einen entsprechenden Beschlussentwurf der Verwaltung mehrheitlich (drei Stimmenthaltungen) an. Auch die gewählten Vertreter in den Ortsteilen Ebendorf und Meitzendorf werden am 26. April beziehungsweise 3. Mai noch derartige Beschlüsse fassen. Die Neuregelung wird am Anschluss in der Hauptsatzung der Gemeinde verankert. Der Städte- und Gemeindebund von Sachsen-Anhalt hat einen Formulierungsvorschlag für die Regelung der Fragestunden in der Hauptsatzung unterbreitet. Danach soll die Fragestunde auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein. Jeder Einwohner soll nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift die Berechtigung erhalten, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen stellen zu dürfen. Angelegenheiten der Tagesordnung der betreffenden Sitzung dürfen nicht Gegenstand der Fragestunde sein. Hintergrund für die Neuregelung: Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt hat nach der jüngsten Gebietsreform die gesetzlichen Vorgaben leicht modifiziert. Sie lassen jetzt zu, dass Ortschaftsräte, also die Ratsvertretungen in den Ortsteilen größerer Gemeinden, eigenständig eine Einwohnerfragestunde anbieten können. Mit der neuen Regelung soll eine größere Bürgernähe hergestellt werden. Fragen stellen dürfen Einwohner der Gemeinde, die in der jeweiligen Ortschaft wohnen.