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Aus dem Gemeinderat / Satzungsänderung Flächenbeitrag für Pflege der Vorfluter sinkt auf 5,38 Euro

Von Klaus Dalichow 14.05.2011, 04:29

Der Gemeinderat hat kürzlich die Satzung zur Umlage von Beiträgen für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung (Vorfluter und Binnengräben) geändert. Er legte den Flächenbeitragssatz neu fest. Er beträgt im Gegensatz zum Vorjahr nicht mehr 5,45 je Hektar, sondern 5,38 Euro.

Jersleben. Der Verband "Untere Ohre" mit Sitz in Zielitz, in dem die Niedere Börde Mitglied ist, führt im Gemeindegebiet die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung (Vorfluter und Binnengräben) durch. Dadurch wird ein ordnungsgemäßer Abfluss der Niederschläge gewährleistet. Für die Erfüllung dieser Aufgabe hat die Gemeinde Beiträge zu leisten. Entsprechend einer vom Rat am 28. September vorigen Jahres gebilligten Satzung legt die Kommune die Beiträge für Flächen, die sich nicht in ihrem Eigentum befinden, auf die Eigentümer grundsteuerpflichtiger Flächen um. Die Umlage ist einer Kommunalabgabe gleichgestellt und wird entsprechend beigetrieben. Da sich die Kommune in einer mehrjährigen Konsolidierungsphase ihres Haushaltes befindet, ist sie von der Kommunalaufsicht angehalten, auch kleinere Beträge einzufordern

Der Maßstab der Umlage richtet sich nach dem Verhältnis der Fläche, mit dem die Gemeinde am Gebiet des Verbandes "Untere Ohre" beteiligt ist. Die Höhe des Umlagesatzes richtet sich nach dem jährlich vom Unterhaltungsverband festgesetzten Beitrag pro Fläche. Er kann sich demnach ändern. Im abgelaufenen Jahr betrug er 5,45 Euro je Hektar. Die Gemeinderäte legten nun in Jersleben für das gegenwärtige Kalenderjahr die Absenkung des Flächenbeitrages auf 5,38 Euro je Hektar fest.

Schaubeauftragte sind benannt

Der Gesetzgeber verlangt, dass je nach Grad des Anteils versiegelter Flächen im Gemeindegebiet ein Erschwernisbeitrag angewendet wird. Er wird im laufenden Jahr bei 0,76 Euro pro Einwohner liegen. Stichtag für die Ermittlung der Einwohnerzahl ist jeweils der 31. Dezember des vorletzten Kalenderjahres. Der Unterhaltungsbeitrag für die Gewässer II. Ordnung wird zum 15. Mai eines jeden Jahres fällig. Deshalb kann der Grundsteuerbescheid, wie es Ratsmitglied Roland Hiller (Freie Wähler) vor einiger Zeit aus Gründen der Ersparnis von Verwaltungsaufwand anregte, nicht mit dem Bescheid über den Umlagebeitrag für die Unterhaltung der Vorfluter und Binnengräben verschickt werden. Die Grundsteuer wird zum 15. Februar fällig. Vor den Unterhaltungsarbeiten finden Grabenschauen statt. Kontrolliert werden die Gewässer auf Mängel und auf Funktionsweise der baulichen Anlagen. Für den jeweiligen Schaubezirk sind Schaubeauftragte benannt. Ihre Erreichbarkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.