1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Künftig einfache Metallzäune zulassen

Änderung der örtlichen Bauvorschrift für den Kern von Meitzendorf in der Diskussion Künftig einfache Metallzäune zulassen

Von Klaus Dalichow 18.05.2011, 04:31

Die Gemeinde Barleben beabsichtigt, die örtliche Bauvorschrift für den Ortskern-Nordwest und den Ortskern-Südost im Ortsteil Meitzendorf zu ändern. Angepasst werden sollen die gestalterischen Regelungen zu Einfriedungen, aufgenommen werden Festlegungen zu Solarenergieanlagen.

Barleben. Die Vorschriften für die Bebauungspläne "Ortskern-Nordwest" und "Ortskern-Südost" in Meitzendorf wurden 1999 rechtsverbindlich. Mit ihnen sollten die Ziele der Dorferneuerung über den Förderzeitraum hinaus gesichert werden. Die Förderphase endete 2001. Durch die Fortführung konnte Meitzendorf fünf Jahre später im Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" auf Landkreisebene den zweiten Platz belegen.

Die Vorschriften von 1999 umfassten Regelungen zur Gestaltung der Fassaden, Dächer, Zäune, Rollläden, Werbeanlagen, Antennen und Mülltonnenstandplätze. Der Regelungsumfang in Meitzendorf blieb allerdings deutlich hinter den Vorschriften für den alten Ortskern der Stammortschaft Barleben zurück.

Seit Aufstellung der Vorschriften für Meitzendorf wurden etliche ortsbildprägende Bauvorhaben realisiert. "Wesentliche Verstöße gegen die örtliche Bauschrift wurden nicht festgestellt", konstatiert Katrin Eckert vom Bau- und Serviceamt der Gemeinde. Das betraf die Farbgebung der Fassaden, die Regelungen zur Dachgestaltung. Die ursprünglich zulässigen Dachfarben Rot und Rotbraun waren zwischenzeitlich um die dunkelgrauen Töne aus dem Farbspektrum ergänzt worden. In den letzten Jahren sind in Meitzendorf deutlich mehr im Ortsbild wahrnehmbare Metallzäune errichtet worden. Aus diesem Grunde soll die Festlegung hinsichtlich der Materialien der Zäune gelockert werden. Allerdings will man die Gestaltung der Einfriedungen auf einfache, gerade Formen begrenzen. "Zum Zeitpunkt der Aufstellung der örtlichen Bauvorschrift spielten Photovoltaikanlagen noch keine wesentliche Rolle. Es gab kein Erfordernis zur Aufnahme von Festlegungen bezüglich der Solardächer", so Dorf- und Regionalplaner Nils Funke aus Irxleben. Heute bestimmen sie jedoch zunehmend das Bild der Ortschaft. In Meitzendorf gibt es sogar Beispiele für die gelungene Integration von Solarenergieanlagen. Der Änderungsvorschlag für die Bauvorschrift lautet deshalb: Grundsätzlich sollen Solaranlagen im Ortskern von Meitzendorf zugelassen werden. Sie sollten jedoch nicht auf Dächern angebracht werden, die den Straßenraum prägen. Das könnte heißen: Die Dachflächen dürfen nicht direkt zur Straße hin ausgerichtet sein. Gegebenenfalls soll ihre maximale Größe begrenzt werden.