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Beim Gassigehen angefallen / Joachim Kunze enttäuscht von Reaktion der Ämter Familie entsetzt: Rottweiler beißen ihren Hund zu Tode

Von Claudia Labude 19.02.2010, 04:55

Immer wenn Joachim Kunze an die Wand seines Wohnzimmers blickt, wird er traurig. Denn dort hängt ein großes Bild von seinen beiden Töchtern mit Familienhund " Snoopy ". Doch der Mischlingsrüde lebt nicht mehr, wurde von zwei freilaufenden Rottweilern totgebissen. Trotz Anzeigen bei Polizei und Ordnungsamt sind die Hunde mittlerweile wieder bei ihrem Besitzer – ein Umstand, den Joachim Kunze nicht versteht.

Wolmirstedt. Es war ein festes Ritual im Tagesablauf von Joachim Kunze : Jeden Abend um kurz vor neun Uhr drehte er mit Familienhund " Snoopy " – einem Mix aus Berner Sennenund Schäferhund – eine große Gassirunde. So auch am 9. Februar. Als beide das Mietshaus Zur Grube verließen und den kurzen Weg in Richtung Albert-Brohme-Straße einschlugen, passierte es. " Plötzlich kamen aus dem Gebüsch zwei unangeleinte Rottweiler-Mischlinge auf uns zugelaufen ", erinnert sich Kunze. " Ich habe ‚ Snoopy ‘ auch abgeleint, damit er wenigstens eine Chance hat, wegzulaufen ", beschreibt der Familienvater den Abend, den er nie vergessen wird.

" Während ‚ Snoopy ‘ schon an der Haustür war, bin ich auf dem Eis ausgerutscht und hingefallen. Also kam mein Hund zurück, um zu schauen, was mit mir ist. Da packten ihn die Rottweiler und bissen auf ihn ein. "

Es kam zum Gerangel, Kunze rief um Hilfe und versuchte, die Tiere zu trennen. Irgendwie gelang es ihm, einen der freilaufenden, fremden Mischlinge an die Leine zu legen und an eine Eisensäule in der Nähe des Hauses zu binden. " Snoopy " blutete schon stark, als der Wolmirstedter in seine Wohnung rannte, um eine zweite Leine für den anderen Hund zu holen. Wie er es schaffte, auch den zweiten Rottweiler-Mix von seinem Hund loszueisen und festzumachen, weiß der hünenhafte Mann eine Woche nach dem Vorfall auch nicht mehr genau.

Woran er sich aber erinnert, ist, dass er den zweieinhalbjährigen " Snoopy " in die Wohnung brachte und dort versuchte, die zahlreichen Wunden durch Verbände am Bluten zu hindern. Joachim Kunze selbst hat bei dem Gerangel eine Bisswunde am Finger davongetragen.

" Da ich wusste, dass die beiden Hunde nicht wegkönnen, habe ich die Polizei gerufen. " Die kam dann auch, nahm die Anzeige des Geschädigten auf und brachte die beiden Rottweiler-Mischlinge ins Tierheim.

Familie Kunze fuhr mit ihrem Hund in die Tierklinik. Dort tastete man den Rüden ab, versorgte die Wunden und schickte alle wieder nach Hause. " Er muss wahrscheinlich noch starke innere Verletzungen gehabt haben, denen er erlag, denn am nächsten Morgen hörte er einfach auf zu atmen ", schildert Kunze das schlimme Ende seines geliebten Tieres. Was die Familie nicht verstehen kann, dass die auffällig gewordenen Hunde mittlerweile wieder beim Besitzer sind. Der war gestern trotz mehrmaliger Versuche der Redaktion telefonisch nicht zu erreichen.

Polizeisprecher Marek Weihrauch bestätigt den Vorfall und erklärt, dass die Ermittlungen derzeit noch andauern. Die Polizei sei allerdings nur für die Strafanzeige von Joachim Kunze wegen fahrlässiger Körperverletzung zuständig. " Dass die Hunde nicht angeleint waren, ist eine Ordnungswidrigkeit und muss vom Ordnungsamt der Stadt verfolgt werden ", so Weihrauch. Hunde gelten per Gesetz als Sache. Dass " Snoopy " tot ist, kann die Polizei deshalb nicht ahnden, denn das gilt im Amtsdeutsch als Sachbeschädigung, die nur bei Vorsatz geahndet wird. " Da der Hundehalter bei dem Vorfall nicht dabei war, können wir davon nicht ausgehen ", erklärt der Sprecher. Auch das im März 2009 in Sachsen-Anhalt verabschiedete Kampfhundegesetz greift bei diesem Vorfall nicht, denn Rottweiler werden darin nicht als gefährliche Hunde eingestuft.

" Anders ist es aber, wenn die Tiere auffällig werden ", weiß Klaus Kutschmann, Vizepräsident der Landestierärztekammer. " Egal, ob Dackel, Spitz oder eben Rottweiler – wenn etwas passiert, gilt das Tier als Vorfallshund und muss einen Wesenstest durchlaufen. Wir als Tierärzte sind nur für die Tests zuständig. Die jeweiligen Ordnungsämter müssen kontrollieren, ob die Halter diese Auflagen erfüllen. "

Dirk Illgas erklärte gestern auf Volksstimme-Nachfrage, dass man den Vorfall derzeit im Ordnungsamt der Stadt prüfe. Sowohl von der geschädigten Familie als auch von der Polizei habe man von dem Ereignis erfahren und sei " von Amts wegen tätig geworden ". Das bedeutet, " dass man den vermuteten Verursacher anhört und eine Verfügung erstellt ". Diese fußt auf dem " Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren ". Der Halter der Rottweiler hat diese zwei Tage nach dem Vorfall aus dem Tierheim abgeholt. " Am gleichen Tag fand die Anhörung statt und erging auch unsere Verfügung ", erklärt Illgas.

So muss der Halter dafür sorgen, " dass seine Einfriedung so gehalten wird, dass die Hunde nicht selbstständig das Grundstück verlassen können. Sobald die Tiere außerhalb des Grundstückes unterwegs sind, gilt Leinen- sowie Beißschutzzwang ". Erst, wenn diese Auflagen nicht eingehalten werden, fallen Sanktionen an. Dazu zählen laut dem Ordnungsamtsmitarbeiter der Wesenstest sowie ein mögliches Zwangsgeld von 1000 Euro. Doch wie wird die Einhaltung der Auflagen kontrolliert ? " Es wird nicht stündlich nachgeschaut. Die Kontrollinstanz ist der allgemeine tägliche Außendienst ", erklärt Illgas.

" Absolut unverständlich " ist dieses Vorgehen für Joachim Kunze und seine Familie, haben sie doch von Bekannten erfahren, dass es 2008 schonmal einen ähnlichen Vorfall mit diesen Hunden gab. " Dass der Halter sie dennoch zurückbekommt ist mir unbegreiflich ", erklärt der von den Ämtern enttäuschte Familienvater. " Was muss denn noch alles passieren ?"