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Medizinischer Sonntag Für den Ernstfall vorsorgen

09.03.2010, 04:52

Wolmirstedt ( il ). Der nächste medizinische Sonntag beschäftigt sich mit aktuellen Fragen bei Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen als prophylaktische Maßnahme beim Auftreten schwerer Erkrankungen.

Über dieses interessante Thema referieren und diskutieren am Sonntag, 14. März, im Rathaussaal Rechtsanwältin Sylvia Müller aus Wolmirstedt und der Leitende Oberarzt des Funktionsbereiches Akutpsychiatrie des Ameos-Klinikums Haldensleben, Dr. med. Ulrich Sandmann. Beginn ist 10 Uhr.

Verfügung und Vollmacht – diese Begriffe und Themen standen in Jüngster Vergangenheit im Fokus des öffentlichen Interesses und wurden vielschichtig diskutiert. Durch eine Vorsorgevollmacht darf jedermann eine Person seines Vertrauens bevollmächtigen, für ihn zu handeln oder zu entscheiden, falls er dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Aber auch die Betreuungsverfügung kann den Ernstfall vorbeugen. Hier kann beispielsweise festgelegt werden, in welcher Form das Geld angelegt werden soll oder die Unterbringung in einem Heim gewünscht oder abgelehnt wird.

Sind bei einer schweren Erkrankung die Grenzen medizinischer Hilfe erreicht und der Patient kann nicht mehr für sich selbst entscheiden, ist eine Patientenverfügung sehr hilfreich. Sie muss im gesunden Zustand abgefasst worden sein und gibt Auskunft darüber, welche medizinischen Maßnahmen in einer bestimmten Lebenssituation gewünscht oder unterlassen werden sollen. Wie soll eine solche Patientenverfügung abgefasst und welche formellen Anforderungen müssen erfüllt sein ?

Zu diesen Problemen gibt es wie immer Befürworter und Kritiker. Die Bundesregierung hat sich im letzten Jahr dazu positioniert, doch auch weiterhin bleiben Fragen offen.

Was bedeuten Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen für das Handeln des Arztes ? Erleichtern sie sein Tun oder sind sie vielleicht gar ein Hindernis ? Ist der Arzt in jedem Fall an " den Wunsch " des Patienten gebunden ? Diese Fragen sollen aus ärztlich-ethischer und juristischer Sicht diskutiert und beantwortet werden.