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Ortschaftsrat in Farsleben besteht mit Nachdruck darauf : Reinigungsgebühren sind bis ins Jahr 2013 festgeschrieben

Von Karl-Heinz Klappoth 23.03.2010, 05:49

Die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung über die der Stadtrat auf seiner nächsten Sitzung am 22. April zu entscheiden hat, wirbeln im Vorfeld weiter ziemlich viel Staub auf. Doch der Farsleber Ortschaftsrat sieht sich im Recht, kann dies auch belegen und beharrt daher auf die Einhaltung der Vereinbarungen zum Gebietsänderungsvertrag aus dem Jahr 2008.

Farsleben. Die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

der Stadt Wolmirstedt beschäftigte erneut den Ortschaftsrat. Wie Klaus Mewes mit Nachdruck auf der jüngsten Sitzung dazu betont, heißt es im Vereinbarungsvertrag, der zwischen der Stadt Wolmirstedt und Farsleben geschlossen wurde, dass bis zum 31. Dezember 2013 die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde als Ortsrecht weiterhin bestand hat. Das wurde auf der Ortschaftsratsitzung noch einmal mehrheitlich befürwortet. Mit sechs Stimmen, bei einer Enthaltung, beharren die Farsleber auf ihr verbrieftes Recht.

Klaus Mewes betonte auf Nachfrage der Volksstimme, dass er von Beginn an zu den Befürwortern gehörte, die im Zuge der Gebietsreform für Wolmirstedt plädierte, auch weil durch die Stadt der Erhalt der Straßenreinigungsgebührensatzung 2008 zugesichert wurde.

" Heute soll das plötzlich nicht mehr zutreffen ", so der Ortschaftsrat. " Das kann nicht sein. Außerdem stehen wir unseren Bürgern gegenüber in der Pflicht, denen wie seinerzeit zusichern konnten, dass sich für sie nichts ändern wird, zumindest auch, was die Gebührensatzung betrifft. "

Und der Vorsitzende des Kultur- und Rechtsausschusses bekam zusätzlich Rückenwind, denn der Rechtsausschuss votierte auf seiner Sitzung in der vergangenen Woche einheitlich für den Bestandsschutz in Farsleben.

Das vorerst letzte Wort aber hat der Stadtrat. Doch dazwischen geschaltet ist noch die Kommunalaufsicht, die der Ortschaftrat Farsleben um Klärung des Sachverhaltes angeschrieben hat.

Der Grund für die neue Straßengebührensatzung ist durch die Stadt nicht willkürlich festgelegt worden, den hat der Gesetzgeber festgeschrieben : Spätestens alle drei Jahre müssen die Straßenreinigungsgebühren auf den Prüfstand und neu kalkuliert werden – dies trifft auch für Wolmirstedt zu. Das heißt, es besteht Handlungsbedarf, nachdem bereits am 31. Dezember des Vorjahres dieser Termin verstrichen ist. Seit nunmehr fünf Monaten wird in den Ortschaftsräten und Ausschüssen diskutiert, welche Straßenreinigungssatzung, sprich Reinigungszyklus, die zukunftsträchtigste ist. Daraus schlussfolgernd kann die Verwaltung die genauen Kosten errechnen, die anfallen werden. Die dann in einer einheitlichen Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsgebührensatzung für Wolmirstedt, Elbeu, Mose Glindenberg und Farsleben festgeschrieben werden sollen. In Farsleben ist man sich sicher, dass da noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, denn versprochen ist versprochen.