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Geplante Zwangszuordnung Rottmerslebens zur Einheitsgemeinde Hohe Börde Kommune begegnet drohendem K. O. mit sechsfachem Klagefeuer

Von Maik Schulz 14.04.2010, 04:49

Eine Lawine von Klagen gegen die drohende Zwangszuordnung zur Einheitsgemeinde Hohe Börde bereitet die Gemeinde Rottmersleben vor. Der von der Gemeinde beauftragte Fachanwalt Ulrich Koehler erläuterte in der Ratssitzung am Montag die Details. Allein die Anwaltskosten belaufen sich auf 20 000 Euro plus Mehrwertsteuer.

Rottmersleben. Mit einem " Kanon " ( Koehler ) von sechs Klagen will die Gemeinde Rottmersleben der vom Land Sachsen-Anhalt geplanten Zuordnung begegnen.

Der gegenwärtige Stand der Zuordnungspläne : Im Februar hat der Landtag die Gesetzentwürfe in erster Lesung debattiert. Darin enthalten sind geplante Zuordnungen, Eingemeindungen, Neubildungen und Auflösungen der bisher noch 151 selbständigen Gemeinden im Land.

Zu diesen geplanten Gesetzentwürfen finden am 6. und am 7. Mai im Landtag Anhörungen der betroffenen Kommunen statt. Anfang Juni wird sich der Innenausschuss des Landtags mit dem Thema befassen und für die Landtagssitzung Mitte Juni ein abschließendes Votum vorbereiten.

Bis zum 1. Januar 2011 soll die Gemeindegebietsreform abgeschlossen sein.

Der derzeitige Gesetzentwurf sieht vor, dass auch die zwangseingemeindeten Gemeinden einen Ortschaftsrat bilden dürfen. Sollte die Einwohnerzahl der einer Einheitsgemeinde zugeordneten Gemeinden ( dann Ortschaften ) mehr als 30 Prozent dieser Einheitsgemeinde ausmachen, findet eine neue Gemeinderatswahl statt.

Das trifft aber für Rottmersleben und Bornstedt nicht zu. Somit würde in Rottmersleben und Bornstedt im Falle einer Zwangszuordnung lediglich ein neuer Ortschaftsrat gewählt. Im Gemeinderat Hohe Börde würde bis zur nächsten Kommunalwahl ( 2014 ) kein Abgeordneter vertreten sein, der von Rottmerslebern oder Bornstedtern gewählt worden ist. Und der Gemeinderat entscheidet im Gegensatz zu den Ortschaftsräten über die wesentlichen Anglegenheiten wie den Haushaltsplan. Eine Klage gegen diese mangelnde Repräsentation der Rottmersleber Bürger und einen damit verbundenen " Verstoß gegen das Demokratieprinzip " hat Anwalt Koehler zufolge die größten Aussichten auf Erfolg.

Die Rottmersleber Ratsmehrheit will aber auf allen von Koehler, zusammen mit dem Klein Rottmersleber Bürger und Juristen Jürgen Fritzenkötter sowie Bürgermeister Hans Eike Weitz vorgeschlagenen Klageebenen ( siehe Kasten ) angreifen. " Wir sind diesen Weg jetzt so weit gegangen, dass wir ihn auch bis zum Ende gehen sollten ", erklärte Bürgermeister Hans Eike Weitz. An Anwaltskosten werden dabei mindestens 20 000 Euro plus Steuer fällig. Im Falle einer Niederlage vor den Gerichten kämen außerdem die Gerichtskosten hinzu. " Sollten wir verlieren, werden wir ohnehin zugeordnet, und die Gerichtskosten gehen im Endeffekt zu Lasten der Einheitsgemeinde ", sagte Weitz.