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Thema hoch anstehendes Grundwasser" Zwölf Monate lang wird erkundet

Von Klaus Dalichow 25.01.2011, 04:28

Barleben. Die Problematik des hoch anstehenden Grundwassers betrifft nicht nur Barleben. Das ließ gestern Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff über den neuen Pressesprecher der Gemeinde, Thomas Zaschke, erklären. "Vielmehr ist es gegenwärtig ein flächenübergreifendes Thema", so Zaschke. Die Gemeinde Barleben wird und will sich diesem Thema nicht verschließen, sondern Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation untersuchen lassen. Für die erforderlichen Erkundungsmaßnahmen im Gemeindegebiet wurde bereits Ende vergangenen Jahres ein Büro für Geohydrologie, Grund- und Ingenieurbau aus Magdeburg vertraglich gebunden. Ziel der Untersuchungen durch die Experten ist es, erklärbare Zusammenhänge der Grund- und Schichtenwasserproblematik sowie Vorschläge über die weiter Verfahrensweise in der Ortschaft Ebendorf zu erhalten.

Das Ingenieurbüro befasst sich unter anderem mit der Erkennung und der Bewirtschaftung von Grundwasser in der Gemeinde. Hierzu wurden in der Ortschaft Ebendorf zehn Erkundungsbohrungen ge- tätigt und als Grundwasser-Messstellen ausgebaut. An diesen Messstellen wird von den Spezialisten für Geohydrologie in regelmäßigem Turnus der Wasserstand erfasst und dokumentiert. Um verlässliche Daten und ausreichende Rückschlüsse gewinnen zu können, ist es erforderlich, die Messperiode über einen längeren Zeitraum auszudehnen. In Absprache mit dem Ingenieurbüro wurde für die betreffenden Stellen ein Beobachtungszeitraum von zwölf Monaten festgelegt. Die Erkundungs- und Messergebnisse würden fortlaufend von den Fachleuten des Ingenieurbüros dokumentiert und ausgewertet, so Zaschke. "Anschließend unterbreiten die Experten der Gemeinde Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise."

Bereits vor Jahresfrist wurde durch die Kommune die rechtliche Situation hinsichtlich des Steinbruches in der Olvenstedter Straße in Höhe nh-Hotel (sogenannter "Aschenbruch") und der dortigen Pumptätigkeit geprüft. Dabei ist die Kommune zu folgendem Ergebnis gekommen: Die Gemeinde ist nicht Eigentümer dieses Steinbruches und damit des Gewässers.

Das Abpumpen und anschließende Einleiten von Wasser über die Kanalisation auf der Straße in einen Vorfluter bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung. Zu diesem Zweck ist durch den Grundstückseigentümer ein entsprechender Antrag bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen.