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Zwangszuordnung von Rottmersleben Fritzenkötter reagiert auf Kritik aus dem Rat

07.05.2010, 04:49

Nach dem Volksstimme-Artikel " Tenor des ( Rottmersleber ) Rates : Wir wollen einfach nur selbständig bleiben " vom 30. April sieht sich der Klein Rottmersleber Jürgen Fritzenkötter zu folgender Klarstellung seiner Position veranlasst.

Richtig ist, dass ich als Bürger der Gemeinde Rottmersleben gegen die Bürgeranhörung zur Zwangseingemeindung von Rottmersleben vom 29. November 2009, deren " bloße " Durchführung die Voraussetzung dafür ist, dass der Landtag sich überhaupt mit der Zwangseingemeindung von Rottmersleben beschäftigen kann, als Wähler einen umfassend begründeten Wahleinspruch eingelegt habe, der am 11. März 2010 ohne inhaltliche Begründung von der seinerzeitigen Wahlleiterin und jetzigen Bürgermeisterin, Frau Trittel, beschieden worden ist. Dagegen habe ich dann vor dem Hintergrund der festgestellten und nicht ausgeräumten Rechtsfehler Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingelegt.

In dieser Klage mache ich geltend, dass die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde gegen den Willen des Bürgermeisters wie auch des Rottmersleber Gemeinderats diese Bürgeranhörung durchgesetzt hat und dabei u. a. die gesetzliche Zuständigkeit des Gemeinderats von Rottmersleben zur Formulierung der Anhörungsfrage an sich gezogen und dadurch verletzt hat, wodurch die gesamte Anhörung rechtswidrig und dadurch ungültig ist.

Die Ungültigkeit führt dazu, dass dem Landtag rechtlich " die Hände gebunden " sind, die Zwangseingemeindung von Rottmersleben wie geplant zu beschließen. Es ist schon sonderbar, wenn sich ein Rottmersleber Ratsmitglied, der mittlerweile wohl selbst dazu gekommen ist, die Eingemeindung von Rottmersleben abzulehnen, im Gegensatz zu den eindeutigen Positionierungen der großen Mehrheit des Gemeinderats von demjenigen distanziert, der sich für die Wahrung der Rechte des Gemeinderats einsetzt und auf diesem Wege an den Bemühungen der Gemeinde mitwirkt, die drohende Zwangseingemeindung von Rottmersleben zu verhindern.

Die Erhebung meiner Klage vor dem Verwaltungsgericht ist integraler Bestandteil des beschlossenen Verteidigungspakets der Gemeinde Rottmersleben gegen die drohende Zwangseingemeindung, worüber der Gemeinderat von Rottmersleben vom beauftragten Rechtsanwalt sowohl mündlich in der entsprechenden Ratssitzung als auch durch eine entsprechende schriftliche Informationsvorlage informiert wurden, und in das er umfassend eingebunden ist.

Weshalb in unserem Rechtsstaat die Wahrung rechtlicher Interessen vor dem zuständigen Gericht, noch dazu im Hinblick auf den Gemeinderat, von Herrn Ratsmitglied Ledderboge als von mir angeblich " mitverursachte Schärfe " und " AngriffeinderAuseinandersetzung mit der Gemeinde Hohe Börde " bezeichnet wird, bzw. eine Klage gegen die Gemeinde Hohe Börde als unangemessen angesehen wird, obwohl vielfältige Rechtsfehler im Zuge der Vorbereitung der Zwangseingemeindung von Rottmersleben offensichtlich sind, erschließt sich mir nicht.

Im Rahmen der Verteidigung der Eigenständigkeit der Gemeinde Rottmersleben spielt selbstverständlich auch die fehlende rechtliche Existenz der im Gesetzentwurf des Innenministers als " aufnehmende Gemeinde " vorgesehenen Einheitsgemeinde Hohe Börde eine nicht unerhebliche Rolle, insbesondere indem nunmehr auch der Innenminister selbst in der amtlichen Begründung seines dem Landtag im Februar 2010 vorgelegten Gesetzentwurfs das rechtliche Bestehen einiger in der freiwilligen Phase gebildeter Einheitsgemeinden und wohl auch der Gemeinde Hohe Börde – für jeden Interessierten nachlesbar ! – in Zweifel zieht.

Das Fehlen eines auf die zwölf Gründungsgemeinden bezogenen Gebietsänderungsvertrages der Einheitsgemeinde Hohe Börde und damit das Fehlen einer rechtlichen Basis für die Einheitsgemeindebildung in der Hohen Börde habe ich gegenüber allen Beteiligten bereits seit September 2009 offen kommuniziert, um Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen, so dass dieser Befund für die Kommunalpolitiker in der Hohen Börde auch keine Überraschung sein dürfte.

Offenbar wollte man aber dieser Wahrheit bisher nicht offensiv " ins Auge sehen ". Nach den mir vorliegenden Informationen ist der Innenminister von den Verantwortlichen in der Hohen Börde noch nicht einmal um eine Aussage ersucht worden, im Hinblick auf die eindeutigen Hinweise in der amtlichen Begründung des dem Landtag vorgelegten Gesetzentwurfs eines 2. Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform darzulegen, bezogen auf welche in der freiwilligen Phase gebildeten Einheitsgemeinden das Innenministerium Zweifel hat, dass sie rechtlich bestehen, und ob dazu auch die Gemeinde Hohe Börde zu zählen ist.

Jürgen Fritzenkötter, Klein Rottmersleben

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