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Mittelkürzung bei Wohnbauförderung Anträge, die jetzt kommen, bleiben liegen

Von Klaus Dalichow 04.05.2010, 07:45

Die Gemeinde Barleben kürzt die Gelder für die Wohnbau- und Wohnraumförderung. Vorgeschlagen wurde eine Absenkung der ursprünglich geplanten Mittel um zehn Prozent. Für das laufende Jahr wurden nicht mehr 100 000 sondern 90 000 Euro in den Haushalt eingestellt. Das ist auch in den Folgejahren bis 2013 so vorgesehen.

Barleben. Auf ihrer Sitzung in der vorletzten Aprilwoche behandelten die Gemeinderäte eine Liste von Anregungen zur Haushaltssicherung. Die Gemeinde Barleben wird vorerst bei ihrem Sparhaushalt bei und dem Konzept zur Haushaltssicherungskonzept bleiben müssen. "Die Kommunen haben die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise noch nicht vollends zu spüren bekommen", sagte Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff. Außerdem weiß Barleben immer noch nicht, welchen Teil seiner Einnahmen es in den Ausgleichsstock für ärmere Kommunen abführen muss. Zwar hatte die Gemeinde gegen diese Regelung geklagt, weil sie dadurch ihre Selbstverwaltung eingeschränkt sah. Aber ein endgültiger Bescheid des Innenministers steht immer noch aus.

Einzelne Maßnahmen zur Haushaltssicherung wie die Anhebung der Hundesteuer oder der Grundsteuer B sind bereits im Dezember mit dem Haushalt für 2010 beschlossen worden. Das betrifft auch das Einfrieren der Wohnbauförderung bei 90 Prozent der bisherigen Summe. Durch Überhänge aus dem Vorjahr, die auf Grund einer im Sommer 2009 verhängten Haushaltssperre entstanden sind, waren die in den Haushalt 2010 eingestellten Mittel bereits mit Wirkung vom 15. März aufgezehrt. "Anträge, die jetzt kommen, bleiben liegen", unterstrich der Bürgermeister.

Die durch ihre Ansiedlungspolitik eigentlich mit Steuereinnahmen reich gesegnete Gemeinde Barleben fördert den Bau von Eigenheimen. Sie zahlt Familien für jedes neu errichtete und selbst genutzte Häuschen einen Zuschuss von 5000 Euro. Mit der seit Ende 2004 für alle drei Ortsteile gültigen Wohnbauförderung will die Gemeinde einen Beitrag zur Ansiedlungspolitik leisten. Mit neuen Bewohnern bleibt sie leistungsfähig, auch der Schulstandort ist auf lange Zeit gesichert. Mit der Bildung von Wohneigentum werden junge Familien langfristig an die Gemeinde gebunden. Netter Nebeneffekt: Bereits erschlossene oder teilerschlossene Flächen werden besiedelt. Barleben macht mit seiner Förderrichtlinie sozusagen Front gegen den Flächenleerstand.

Häuslebauer, und solche, die es werden wollen, vergleichen sorgsam die Grundstückspreise. In der Regel haben sie über Bekannten- oder Verwandtenkreis, den Grundstücksmakler, über die Zeitung oder das Internet in Erfahrung gebracht, dass es in Barleben Baugeld gibt. Der 5000-Euro-Zuschuss wird allerdings nur auf Antrag gewährt. Die Anträge sind vor Baubeginn zu stellen. Der Zuschuss wird ausschließlich dem Bauherren gewährt, der im Grundbuch eingetragener Eigentümer des Eigenheimes bei Erstbezug ist und dieses Eigenheim selbst nutzt. Gemäß einer zweiten Satzung besteht außerdem für jede im Sanierungsgebiet der Ortschaft Barleben neu geschaffene und selbstgenutzte Wohnung von mindestens 60 Quadratmeter Fläche eine 5000-Euro-Zuschussmöglichkeit. Die Form dieses Baugeldes wurde allerdings bislang nur in relativ wenigen Fällen praktiziert.

Seit Bestehen der entsprechenden Satzung brachte die Gemeinde mehr als eine halbe Million Euro Wohnbau- und Wohnraumförderung unter die Leute .