Bürgermeister Dr. Zander meldet sich zu Wort Neukalkulation steht an

17.11.2009, 04:52

Auf den Artikel " Keine höheren Reinigungsgebühren " in der Volksstimme vom 14. November von Stadtrat Klaus Mewes zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Farsleben bekam die Redaktion jetzt ein Schreiben des Bürgermeisters Dr. Hans-Jürgen Zander. Da heißt es :

In der Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der Stadt Wolmirstedt und der Gemeinde Farsleben ist im § 7 folgendes vereinbart : " Im Gebiet der eingegliederten Gemeinde Farsleben gilt das bisherige Ortsrecht, soweit es nicht durch die Eingliederung gegenstandslos geworden ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dieser Vereinbarung im bisherigen Geltungsbereich fort, bis es durch neues Ortsrecht wirksam ersetzt wird oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt. Die Anpassung des Ortsrechts an das Recht der Stadt Wolmirstedt hat spätestens bis zum 31. Dezember 2013 zu erfolgen. " Bei der Straßenreinigungsgebührensatzung trifft zu, dass sie aus anderen Gründen außer Kraft tritt. Im Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist bestimmt, dass für kostendeckende Einrichtungen wie z. B. die Straßenreinigung alle drei Jahre eine Neukalkulation vorzunehmen ist. Da die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Farsleben mit Wirkung vom 8. November 2006 in Kraft getreten ist, ist der Kalkulationszeitraum abgelaufen. Damit steht die Anpassung des Ortsrechts an die Stadt Wolmirstedt an. Ob und in welcher Form dies eine Erhöhung der Gebühr für die Bürger von Farsleben nach sich zieht, wird sich erst nach der Kalkulation erweisen.

Die Haltung der Stadt aber ist immer eine solidarische. Ich glaube, dass wir dies in der Vergangenheit mehrfach bewiesen haben und gerade mit dem Umbau der Kita weiter zeigen. Unabhängig davon werde ich den Vorgang der Kommunalaufsicht zur Prüfung übergeben.