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Landesverwaltungsamt hatte Abfallgebührensatzung des Landkreises beanstandet Gleiche Gebühren noch für 2009

Von Marita Bullmann 28.10.2009, 05:56

Gleiche Gebührensätze für die Abfallentsorgung soll es noch rückwirkend zum 1. Januar 2009 für den gesamten Landkreis Börde geben. Für den ehemaligen Ohrekreis soll dennoch eine Rückerstattung zuviel gezahlter Gebühren erfolgen. Damit wird auf die Beanstandung der Abfallgebührensatzung aus dem Landesverwaltungsamt reagiert.

Haldensleben. Ende des vergangenen Jahres beschloss der Kreistag mehrheitlich die Gebührensatzung für die Abfallentsorgung im Landkreis Börde für 2009 und 2010. Nicht einheitliche Gebühren, sondern höhere Gebühren für den Entsorgungsbereich Süd und niedrigere für den Entsorgungsbereich Nord sind darin vorgesehen. Begründet wurden die unterschiedlichen Gebühren damit, dass in den zurückliegenden Jahren im alten Ohrekreis, dem heutigen Entsorgungsbereich Nord, mehr an Gebühren veranschlagt waren, als letztendlich zur Finanzierung der Aufgaben gebraucht wurden. Diese Summen sollten nun auch dem Entsorgungsbereich zugute kommen, in dem sie zuviel gezahlt wurden. Gegen unterschiedliche Gebühren wandte sich eine Kreistagsinitiativgruppe für Gleichberechtigung im Landkreis Börde. ( Volksstimme berichtete )

Inzwischen hat das Landesverwaltungsamt die Kreistagsbeschlüsse beanstandet, die unterschiedliche Gebühren im neuen Kreis vorsehen. Zugestanden wird jedoch in diesem Schreiben, dass die im alten Ohrekreis erwirtschafteten Kostenüberdeckungen in Höhe von 7, 8 Millionen Euro auch in diesem Entsorgungsbereich mit fälligen Gebühren verrechnet werden können.

Gegen die Beanstandung hatte der Landkreis frist- und rechtswahrend Widerspruch eingelegt. Allerdings soll der Widerspruch nicht bis zur letzten Instanz durchgefochten werden, das könnte Jahre dauern, sagt Holger Mühlisch, Beauftragter Beteiligungsmanagement im Landratsamt und Vorsitzender des Betriebsausschusses Abfallentsorgung, gestern. Vielmehr wird inzwischen an einer Lösung gearbeitet, die im Betriebsausschuss in der Sitzung am 3. November im nichtöffentlichen Teil beraten werden soll. Kommt es dabei zu einer Einigung werden die geänderten Satzungen nur eine Woche später ebenfalls im Ausschuss in öffentlicher Sitzung vorgelegt. Der Kreistag kann dann in seiner nächsten Sitzung die geänderten Satzungen beschließen.

Vorgesehen werden gleiche Gebührensätze rückwirkend zum 1. Januar 2009, erläuterte Mühlisch. Zur exakten Höhe will er der Ausschusssitzung nicht vorgreifen. Wenn auch eine einheitliche Gebühr angestrebt wird, können die Einwohner im Nordkreis davon ausgehen, dass sie dennoch weniger zahlen müssen als im Südkreis. Der Gebührenüberschuss in diesem Entsorgungsbereich wird mit den neuen Gebühren verrechnet.

Die Initiativgruppe zweifelt nach wie vor an, dass die Kostenüberdeckung in dieser Höhe aus Gebühren entstanden ist. " Wir wollen keinem ans Geld, wir wollen Gleichberechtigung ", versichert der SPDKreistagsabgeordnete Wolfgang Zahn. Wie er glaubt auch der Abgeordnete Martin Schindler, ebenfalls SPD, dass möglicherweise auch die Einlagerung von Fremdmüll auf Deponien des ehemaligen Ohrekreises zusätzliche Einnahmen gebracht habe. Diese Möglichkeit habe der ehemalige Bördekreis nicht gehabt, da in dieser Region weniger Deponiekapazität zur Verfügung stand. Außerdem hätten die Einwohner des alten Bördekreises vorher höhere Gebühren gezahlt als im ehemaligen Ohrekreis.

Er kenne keinen anderen Landkreis, in dem es zu einer derartigen Kostenüberdeckung gekommen sei wie im ehemaligen Ohrekreis, reagiert Holger Mühlisch auf diese Vermutungen. Insofern könne er die Fragen schon verstehen. Allerdings sei alles rechtmäßig gelaufen. Im ehemaligen Ohrekreis habe man die Gebühren für die Abfallentsorgung immer so kalkuliert, dass die Kosten für die Stillegung und Rekultivierung der alten Deponien gut veranschlagt und in die Kalkulation einbezogen wurden. Da für die Schließung der Deponien dann aber auch Fördermittel vom Land Sachsen-Anhalt geflossen sind, mussten nicht alle dafür vorgesehenen Gebührenrücklagen angegriffen werden. Das habe sich im Laufe der Jahre summiert. So sei bereits 2006 diese Kostenüberdeckung festgestellt worden, sagt Mühlisch. Da Mitte 2007 aber der Zusammenschluss von Ohrekreis und Bördekreis ins Haus stand, wäre es unsinnig gewesen, zu diesem Zeitpunkt noch neue Gebühren festzuschreiben, um Rückzahlungen vornehmen zu können. Die Müllgebühren wurden bisher stets für einen Zeitraum von drei Jahren kalkuliert.

Holger Mühlisch versteht auch den Vorwurf, dass im ehemaligen Ohrekreis zusätzliche Einnahmen mit " Fremdmüll " erzielt wurden. Da das Land den Termin für die Schließung der Deponien mit Ende Mai 2005 festgesetzt hatte, sah sich der Landkreis in der Lage, auf den Deponien, die noch nicht vollständig belegt waren, auch Müll aus anderen Regionen einzulagern. Das war sogar für die Schließung der Deponien günstiger. Die Anlieferung sei nach der geltenden Gebührensatzung bezahlt worden. Dafür seien noch alle Belege vorhanden, versicherte Mühlisch. Trotz dieser zusätzlichen Einkünfte wären aber die Ausgaben für die Deponien höher gewesen als die Einnahmen. Das alles könne in den Geschäftsunterlagen nachgeprüft werden. Die jeweiligen Jahresabschlüsse geben darüber ebenfalls Auskunft, erklärte Mühlisch.

Die Entsorgungsstrukturen in beiden Altkreisen werden auch in den nächsten Jahren noch unterschiedlich sein, meint Holger Mühlisch. Verträge mit Entsorgungsfirmen sind langfristig angelegt. Die beiden Entsorgungsunternehmen AEG und AEW, bei denen der Landkreis jeweils zu 100 Prozent Gesellschafter ist, werden in den nächsten Jahren zusammengeführt. Wie das rechtlich erfolgen muss, wird noch geprüft.