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Konflikt um Zuordnung von Bornstedt und Rottmersleben Eklat im Hauptausschuss: Weitz und Arnecke verlassen die Runde

Von Maik Schulz 02.10.2009, 09:54

Zu einem Eklat führte am Dienstag eine Diskussion der Bürgermeister im Hauptausschuss der Hohen Börde. Thema war die von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) durchgesetzte Bekanntmachung von Terminen für Bürgeranhörungen zur Bildung einer Einheitsgemeinde in Bornstedt und Rottmersleben. Die Bürgermeister beider Gemeinden verließen wütend die Runde.

Irxleben. Bereits in der vergangenen Woche brannte die Luft in Bornstedt und Rottmersleben. Die VG hatte die Bekanntmachungen zur Bürgeranhörung in den Schaukästen beider Gemeinden veranlasst und die Schaukästen verplombt. Zornige Briefwechsel waren die Folge.

Bornstedt hatte sich im Frühsommer nach einem deutlichen Bürgerentscheid grundsätzlich gegen die freiwillige Bildung einer Einheitsgemeinde ausgesprochen. Rottmersleben wollte eine Passage aus dem Einheitsgemeindevertrag geändert haben. Das versagte das Innenministerium. Die übrigen zwölf Gemeinden der Hohen Börde haben in der freiwilligen Phase Beschlüsse zur Bildung einer Einheitsgemeinde Hohe Börde gefasst. Am 1. Juli hat die gesetzliche (Zwangs-)Phase der Gemeindegebietsreform begonnen.

Was das heißt, darüber informierte am Dienstag Bettina Aßmann aus dem Innenministerium die Bürgermeisterrunde: "Ein Gesetz regelt die Zuordnung für die Gemeinden, die sich nicht freiwillig entschieden haben. Der Entwurf für dieses Gesetz steht und wird vor der Sommerpause 2010 vom Landtag beschlossen. Laut dem Gesetzentwurf müssen die Bürger beider Gemeinden angehört werden. Verantwortlich für die Durchführung der Bürgeranhörungen ist in dem Fall die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde.

Ministerium erklärt: Die VG ist zuständig

Denn: Im Gegensatz zur freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform ist in der gesetzlichen Phase die Zuständigkeit für die Bürgeranhörungen von den Gemeinden auf die Verwaltungsgemeinschaft übertragen. So steht es auch in der Gemeindeordnung (Paragraf 17, Absatz 2). Beschlüsse der Gemeinderäte sind nicht mehr erforderlich. Die Gemeinden werden um eine Stellungnahme gebeten. Es gibt inzwischen ein Gerichtsurteil, das genau diese Frage klärt. Die Kommunalaufsicht des Landkreises hat per Verfügung die Weisung zur Durchführung der Bürgeranhörung an die Verwaltungsgemeinschaft erteilt. Die VG ist verpflichtet, das durchzuführen." Verwaltungsamtsleiterin Steffi Trittel erklärte: "Ich habe da keinen Ermessensspielraum, muss die Weisung durchsetzen."

Bornstedts Bürgermeister Andreas Arnecke stellte dazu klar: "Nach dem angesprochenen Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 24. September bestreiten wir nicht mehr die Zuständigkeit der Verwaltungsgemeinschaft für die Ansetzung und Terminierung der Bürgeranhörung. Wir bestreiten aber heftig, dass auch die Formulierungskompetenz der Frage für die Bürgeranhörung ebenfalls an die VG übergeht. Damit wird der neu gewählte Gemeinderat total entmündigt.

Die Verfahrensweise des Innenministeriums ist pure Arroganz der Macht und ein Affront gegen die Aussage von Ministerpräsident Böhmer, auch mit den Gemeinden, die Nein zur freiwilligen Aufgabe ihrer Selbstständigkeit gesagt haben, im Dialog zu bleiben. Der Innenminister will nur seine Terminkette einhalten, damit er das Zuordnungsgesetz noch vor der Sommerpause durchdrücken kann und mit dem Thema nicht in den kommenden Landtagwahlkampf rutscht."

Arnecke verwahrte sich gegen den Eindruck, Bornstedt und Rottmersleben, seien Blockierer: "Nein, wir haben nur einen anderen Weg gewählt, der sagt: Nicht freiwillig in die Einheitsgemeinde. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden haben wir ausführliche Informationsveranstaltungen mit Gegnern und Befürwortern durchgeführt, und unsere Bürger haben deutlich ‚Nein‘ zur Einheitsgemeinde gesagt. Wir wollen mit der Volksinitiative im Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Ortschaften in der Einheitsgemeinde eine gewisse Autonomie mit Vetorecht und einem Sockelbetrag pro Einwohner für die Ortschaften ermöglicht."

Rottmerslebens Bürgermeister Hans Eike Weitz rang um Fassung: "Ich frage Sie, Frau Aßmann, woher wollen Sie wissen, dass der Landtag im Frühsommer das Gesetz tatsächlich beschließt." Dann packte Weitz seine Sachen und verließ die Sitzung. Arnecke folgte. Gestern kündigte Weitz eine einstweilige Verfügung bei Gericht an.

Derweil wächst unter den anderen zwölf Bürgermeistern das Unverständnis über die Reaktionen ihrer beiden Amtskollegen. Ochtmerslebens Bürgermeister Günter Kohl machte seinem Ärger Luft: "Wir haben uns das jetzt anderthalb Jahre lang von Bornstedt und Rottmersleben anhören müssen, mir reicht das. Für mich stellt sich die Frage, ob wir die beiden Orte überhaupt noch aufnehmen wollen." Wellens Bürgermeister Stahlknecht erklärte: "Wir sollten die Bürger beider Gemeinden nicht vergessen. Die gilt es mitzunehmen."