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Notarin Sonja Krause informierte am Montag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs - und Patientenverfügung : "Kein Fremder sollte über Sie entscheiden dürfen"

Von Jana Lesting 07.10.2009, 04:58

Wolmirstedt. In regelmäßigen Abständen findet auf Webers Hof der Rentnertreff statt. Dieses Mal wurde sich einem ernsteren Thema gewidmet : Was passiert mit mir, wenn ich nicht mehr handlungsfähig bin ? Dazu wurde die Wolmirstedter Notarin Sonja Krause eingeladen, die in einem einstündigen Vortrag über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten sprach.

Die anwesenden Rentner wurden über Vorsorgevollmacht, Betreuungs - und Patientenverfügung aufgeklärt.

" Es ist wichtig vorab zu entscheiden, in wen Sie Vertrauen haben. Wenn das Vertrauen in die Familie da ist, wäre die Vorsorgevollmacht die richtige Entscheidung ", so die Notarin. Diese Vollmacht soll den Angehörigen Hilfestellung für die anstehenden Entscheidungen geben. Die bevollmächtigte Person kann dann für den Vollmachtgeber handeln und entscheiden. " Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Das macht sogar Sinn, weil sich die eingesetzten Personen dann beraten können ", wusste die erfahrene Notarin. Welche Angelegenheiten geregelt werden sollten, richtet sich nach der Lebenssituation und den Wünschen des Vollmachtgebers. " Formulierungen im gesundheitlichen Bereich sind absolut nötig, es können aber auch Angaben zum Verbleib des Vermögens gemacht werden ", riet Sonja Kraus.

Eine andere Möglichkeit der Vorsorge ist die Betreuungsverfügung. Sie kann eingereicht werden, wenn niemand als Bevollmächtigter eingesetzt werden soll oder eine gerichtliche Kontrolle der Angelegenheiten vorgezogen wird. Das Betreuungsgericht entscheidet dann zu Gunsten der geäußerten Forderungen und bestellt einen Betreuer, der dem Gericht unterstellt ist. " Die Betreuung gibt es in verschiedenen Formen. Nach Ihren Wünschen wird dann der Wirkungskreis festgelegt. Die Betreuer müssen alle Entscheidungen ganz genau darlegen, deswegen ist das eine sehr aufwändige Sache. Daher sollte man von einem Einsatz eines Familienmitgliedes absehen ", mahnte die Wolmirstedterin.

Im Rahmen der Vorsorge kann auch eine Patientenverfügung erstellt werden. " Da gibt es tausende Formulierungen. Je detaillierter diese sind, desto größer die Gefahr, dass ein bestimmter Fall nicht berücksichtigt wurde. Eine recht zurückhaltende Formulierung wäre besser ", empfahl Sonja Krause.

Egal ob Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung – man sollte sich nicht auf vorgefertige Schreiben verlassen, sondern alles rechtzeitig mit einem Notar besprechen.