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Aus dem Gerichtssaal : Tödlicher Zusammenstoß Bewährungsstrafe für Unfallverursacher

Von Roswitha Franz 09.10.2009, 04:58

Am Abend des 24. Juli 2008 ereignete sich im Kreuzungsbereich Braunschweiger Straße / Stendaler Straße in Hohenwarsleben ein tragischer Verkehrsunfall. Der Fahrer eines Sattelzuges war von der Braunschweiger Straße mit etwa 53 km / h ungebremst in die Kreuzung gefahren und hatte beim Überqueren der Stendaler Straße ein von rechts kommendes vorfahrsberechtigtes Leichtkraftrad übersehen. Der 17-jährige Biker prallte gegen die Frontpartie des Lkw und schleuderte dann gegen einen zweiten Lastwagen, der im Gegenverkehr hielt. Der Junge verstarb noch am Unfallort.

Nach Angaben des angeklagten damaligen Berufskraftfahrers ( 25 ) befand er sich mit seinem Sattelzug auf dem Weg nach Leipzig. Vor der Kreuzung habe er auf 35 km / h abgebremst, sich nach vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen umgeschaut und zu keinem Zeitpunkt jemand gesehen. Plötzlich wäre durch den Aufprall seine Motorhaube hochgeklappt, wonach er ausstieg und die Polizei rief.

Als Zeuge sagte der andere Lkw-Fahrer aus, dass er einen Parkplatz suchte, auf der Kreuzung vor dem Stoppschild anhielt und dachte : " Wie kann der Sattelzug nur so schnell auffahren !"

Das Gericht hörte weitere Zeugen, die zum Teil widersprüchliche Angaben bei der Polizei machten.

Licht ins Dunkel brachte die Unfallrekonstruktion eines Sachverständigen. Danach war die Straße trocken, der Bereich gut einsehbar und das Krad mit Abendlicht unterwegs. Die Kollisionsgeschwindigkeit habe etwa 47 bis 53 km / h betragen und im Gegensatz zum Lkw habe der Kradfahrer seine 30 km / h kurz vorherabgebremst. DerGutachter : " Hätte sich der Angeklagte langsamer dem Kreuzungsbereich genähert, wäre der Unfall vermeidbar gewesen. " Vom Kreisel bis 0, 5 Sekunden vor der Kollision habe er laufend beschleunigt. Und im Plädoyer des Staatsanwaltes hieß es, dass der Kradfahrer darauf vertrauen durfte, auf der vorfahrtsberechtigten Straße ohne Gefährdung die Kreuzung zu überqueren. Der Angeklagte sei zu schnell gefahren und habe grob fahrlässig gehandelt.

Das Amtsgericht Haldensleben verurteilte den nicht vorbestraften Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Die Sperre für die im April 2009 eingezogene Fahrerlaubnis beträgt weitere zwölf Monate.

Was bleibt, ist das unsagbare Leid der Angehörigen. In der Urteilsbegründung wandte sich Richterin Schabarum-Gehrke deshalb auch an die verzweifelte Familie, die als Nebenkläger von einem Anwalt vertreten wurde : " Keine Strafe dieser Welt bringt ihnen den geliebten Menschen zurück. " Aufgabe des Strafgerichts sei, Sachverhalte zu beurteilen und welches Maß an Schuld der Angeklagte auf sich geladen habe.

Doch auch der nun arbeitslose 25-J ährige kann mit den von ihm verursachten schrecklichen Unfallfolgen nur schwer leben.