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Stellungnahmen zu Einwendungen A 14 Amt ist nicht der Urheber

09.09.2009, 05:01

Zum Artikel " Antwort vom Amt ist blanker Hohn " ( Volksstimme vom 7. September ) erreichte uns folgende Reaktion des Landesverwaltungsamtes in Halle :

" Die Volksstimme berichtete in ihrer gestrigen Ausgabe über den Bau der A 14 Abschnitt Colbitz. In diesem Artikel kommt die Bürgermeisterin von Mose, Helga Steinig, zu Wort, welche aus einem angeblichen Schreiben des Landesverwaltungsamtes zitiert und sich über die ignorante und verhöhnende Form dieses Schreibens beschwert.

Es wird in der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt, das Landesverwaltungsamt sei Urheber des Schreibens, in welchem zu den Einwendungen der Betroffenen Stellung genommen wird. Dieser Zusammenhang ist falsch.

Besagtes Schreiben, welches hier zum öffentlichen Diskussionsgegenstand wurde, stammt nicht aus dem Landesverwaltungsamt, sondern ist ein Schreiben des Vorhabenträgers. Durch diesen für uns nicht nachvollziehbar zustande gekommenen Irrtum, ist das Landesverwaltungsamt sowohl in besagtem Artikel als auch in dem dazugehörigen Kommentar vollkommen zu Unrecht angegriffen worden.

Zur Erläuterung des Sachverhaltes möchte ich kurz den sachlichen Zusammenhang beschreiben : Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, welches das Landesverwaltungsamt bezüglich der A 14 Abschnitt Colbitz derzeit durchführt, gab es zahlreiche Einwendungen ( ca. 70 ) zur beabsichtigten Baumaßnahme. Zu einem großen Teil fordern die betroffenen Bürgerinnen und Bürger umfangreichere Lärmschutzmaßnahmen, als derzeit vom Landesbetrieb Bau vorgesehen.

Zu diesen Einwendungen muss der Vorhabenträger, sprich der Landesbetrieb Bau, Stellung nehmen. Diese Antwort wurde kürzlich allen Einwendern, also auch der Bürgermeisterin von Mose, übersandt. Die Stellungnahmen des LBB werden in Vorbereitung des in der nächsten Woche stattfindenden Erörterungstermins den Betroffenen zur Verfügung gestellt. Damit werden die Einwender in die Lage versetzt, sich mit den Argumenten des Vorhabenträgers im Vorfeld des Termins auseinanderzusetzen.

Das Landesverwaltungsamt hingegen äußert sich zum Inhalt einer Einwendung erst nach Abwägung aller Belange im Planfeststellungsbeschluss, niemals vorher. " Denise Vopel,

Pressestelle des Landesverwaltungsamtes