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Landesverwaltungsamt reagiert auf die Einwendungen der Bürger zur A 14-Nordverlängerung / Helga Steinig "Antwort vom Amt ist blanker Hohn"

Von Claudia Labude 08.09.2009, 05:01

All diejenigen, die zum Planfeststellungsverfahren zur geplanten Nordverlängerung der Autobahn 14 Einwendungen eingereicht haben, bekamen kürzlich Post vom Landesverwaltungsamt. Doch wie die Behörde auf die Ängste der betroffenen Anwohner reagiert, ruft bei diesen Empörung hervor.

Mose. Helga Steinig kämpft nicht nur als Ortsbürgermeisterin, sondern auch als Mitglied der Bürgerinitiative und vor allem als betroffene Anwohnerin für mehr Lärmschutz beim Bau der Nordverlängerung der Autobahn 14. Ihren Sorgen, nämlich, dass die Ortschaft Mose während und nach der Bauphase von Lärm und der rasanten Zunahme des Pkw- und Schwerlast-Verkehrs eingekesselt wird, hat sie in einem Brief an das Landesverwaltungsamt Ausdruck verliehen. Die sieben Seiten umfassende Antwort der Behörde lag jetzt im Briefkasten. Mit einem gelben Textmarker hat die Ortsbürgermeisterin die Stellen in dem Schreiben markiert, die sie am meisten empören. Und das sind nicht wenige.

" Tenor des Schreibens ist, dass ich als Einwenderin vom gegenständlichen Verfahren nicht betroffen sei und dass man meine Befürchtungslage, wie es dort heißt, nicht teilen würde ", so Helga Steinig. Das Landesverwaltungsamt bezieht sich in allen Punkten auf das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 1. 2, der mit der Anschlussstelle Wolmirstedt nahe Colbitz beginnt. " Dass die B 189 dann als Zubringer dient, wird nicht betrachtet, die Betroffenheit der Ortslage Mose aus allen Planungen herausgelassen ", empört sich die Ortsbürgermeisterin. Für das Landesverwaltungsamt ist klar, dass man derzeit nicht über Lärmschutz für den Ortsteil Mose reden müsse, weil die Planungen und auch der Bau der Nordverlängerung weiter nördlich beginnen. Im Amtsdeutsch heißt das : " Der Kreis der Anspruchberechtigten ist für jeden Verkehrsweg getrennt zu ermitteln. "

In dem Antwortschreiben heißt es weiter : " Die vermuteten Probleme der Einwenderin sind für den Vorhabenträger unbegründet und nicht von Relevanz. (…) Die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt hält in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Gesetzgebers an der Zielstellung der vollständigen Realisierung des Lückenschlussprojektes BAB 14 weiterhin ohne Einschränkungen fest. "

Helga Steinig und die Mitglieder der Bürgerinitiative Mose / Baltzersiedlung hatten schon bei Abgabe der Einwendungen befürchtet, dass das Landesverwaltungsamt so reagieren würde. Es aber schwarz auf weiß in den Händen zu halten, sorgt dennoch für Unmut. " Es klingt wie Hohn, wenn wir als Antwort bekommen, dass die ‚ unterstellte Wertminderung eines Grundstückes keine Erwartungsannahme ‘ sei ", echauffiert sich die Ortsbürgermeisterin.

Ebenso kurios ist für sie der Fakt, dass man von Seiten des Vorhabenträgers der B 189 noch Leistungsfähigkeitsreserven bescheinigt. Für bis zu 20 000 Fahrzeuge täglich sei die Bundesstraße ausgelegt, dazu zwischen 2300 und 2500 Lkw. Derzeit würden im Jahresdurchschnitt täglich 15 000 Pkw die B 189 nutzen. " Dass es schon jetzt in Stoßzeiten zu langen Rückstaus an der Ampelanlage in Mose kommt, wird nicht erwähnt. Wie soll das erst werden, wenn die Straße so ausgelastet wird, wie es den Mitarbeitern des Amtes in Halle vorschwebt ? Und wo sind in der Statistik die Kraftfahrer aufgeführt, die von der Autobahn 2 – um Zeit und Sprit zu sparen – über die Abfahrt Barleben, Wolmirstedt und Mose an die neue Anschlussstelle heranfahren ?"

Auf den letzten Seiten des Antwortschreibens hat Helga Steinig die meisten Textpassagen angestrichen. Dort, wo es um den von den Anwohnern und der Bürgerinitiative geforderten Schallschutz geht, steht geschrieben : " Die Ortslage Mose liegt außerhalb der Isophongrenzen für Wohngebiete (…) und ist somit nicht Bestandteil der schalltechnischen Untersuchung für dieses Planfeststellungsverfahren. " Ein Schlag ins Gesicht für die Mitglieder der Bürgerinitiative, denn nur ein wenig weiter hinten im Text wird dann deutlich, wessen Einwände beim Landesverwaltungsamt Gehör gefunden haben : " Dem Belang Umwelt und Naturschutz, also dem Artenschutz und dem Schutz von Lebensräumen von Flora und Fauna, sei verstärkt Rechnung zu tragen. (…) Im Rahmen der fachplanerischen Abwägung zum Bauvorhaben sind jedoch alle relevanten Belange berücksichtigt. So auch die auf das Schutzgut Mensch bezogenen Belange Lärmschutz und Luftschadstoffe. "

Anhörungsverfahren am 14. September

Dabei wurde der Lärm, der durch die B 189 als Autobahnzubringer perspektivisch anfallen wird, nicht berücksichtigt. Helga Steinig und die Bürgerinitiative wollen sich von dem Antwortschreiben nicht entmutigen lassen. Per Handzettel rufen sie die Bürger in Mose dazu auf, die BI bei weiteren geplanten Aktionen zu unterstützen. Nächster Termin im Kalender ist Montag, der 14. September. Dann sind um 10 Uhr all diejenigen Bürger zu einem Anhörungsverfahren ins Moser Kulturhaus eingeladen, die privat Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren hatten. Ob der Termin absichtlich auf den Vormittag gelegt wurde, weil zu der Zeit viele der Bedenkenträger arbeiten müssen – darüber kann Helga Steinig nur mutmaßen. Sie würde sich aber freuen, wenn dennoch möglichst viele Bürger den Termin wahrnehmen.