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Genehmigung für Anbau von gentechnisch verändertem Mais bei Mammendorf erteilt Bundesamt sieht keine Gefahren für Honig durch Genmais-Feld

Von Maik Schulz 02.07.2009, 05:02

Das Versuchsfeld für gentechnisch veränderten Mais bei Mammendorf ist bereits seit mehren Wochen bestellt. Die Genehmigung für das Ausbringen der Maissorte GA 21 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( BAfVL ) bereits am 15. Mai erteilt.

Mammendorf. Vor allem Imker hatten im Frühjahr nach der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen des weltweit agierenden Saatgutkonzerns Syngenta erhebliche Bedenken gegen das Mammendorfer Versuchsfeld angemeldet. Sie fürchteten vor allem um die Qualität und damit verbundene Absatzchancen ihres Honigs.

Mit einer Reihe von einzuhaltenden Auflagen wie beispielsweise eines Isolationsabstandes zu allen weiteren Maisbeständen von 200 Metern sowie zur Lagerung und Entsorgung der Ernte des Versuchsmaises hat das Bundesamt die Genehmigung für das Versuchsfeld erteilt. Nach Anhörung und Beteiligung verschiedener Bundesämter und Institute wie des Bundesinstituts für Risikobewertung ist das BAfVL zu dem Schluss gelangt, " dass nach dem Stand der Wissenschaft keine schädlichen Einwirkungen " auf die im Gentechnikgesetz bezeichneten Rechtsgüter zu erwarten sind, heißt es in der Genehmigung. Unvertretbare Risiken bestehen nicht, heißt es in der Einschätzung der Gesamtabwägung des Genehmigungsverfahrens. Allerdings heißt es unter Bezug auf das Gentechnikgesetz, dass auch dort davon die Rede ist, dass " jegliche schädliche Auswirkungen jedoch nicht ausgeschlossen werden können ".

In der EU ist die in Mammendorf angebaute Maissorte seit dem 28. März 2008 als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Mit dieser Zulassung ist nach Einschätzung des BAfVL die gesundheitliche Unbedenklichkeit von GA 21-Mais festgestellt. Das Erntematerial aus dem Freisetzungsversuch in Mammendorf ist allerdings nicht für die Verwendung als Lebensmittel oder zur Verfütterung vorgesehen.

Die Imker der Region indes haben erhebliche Bedenken gegen das Versuchsfeld und dessen Auswirkungen auf die Pflanzen und Tiere in der Umgebung. Zwei von ihnen, der Schackensleber Rudolf Fuhrmann und der Mammendorfer Imker Bernd Böhme, hatten unter anderem die Mindestabstände zu den benachbarten Ackerflächen kritisiert und um die Qualität und Unbedenklichkeit ihres Honigs, der Pollen des gentechnisch veränderten Maises enthalten könnte, gefürchtet, ja gar unter Verweis auf die Imkerfachpresse befürchtet, ihren Honig entsorgen zu müssen.

Dazu schreibt das BAfVL in seiner Genehmigung : " Es ist zwar grundsätzlich möglich, dass geringe Mengen von Pollen des gentechnisch veränderten Maises in den Honig gelangen. Jedoch hätte ( ... ) ( dies ) nicht den Verlust der Verkehrsfähigkeit ( des Honigs ) zur Folge. Dieser Honig unterläge weder einem Vermarktungsverbot noch müsste dieser vernichtet werden. " Dies würde dem Honig als tierischem Produkt nur dann drohen, wenn der Honig von gentechnisch veränderten Bienen stamme. " Bei im Honig eingeschlossenen Pollen handelt es sich nicht um gentechnisch veränderte Organismen " heißt es weiter. Und : " Zu dem Zeitpunkt, zu dem der Honig verbrauchsfähig ist, sind die darin enthaltenen Pollen jedoch bereits abgestorben. "