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Konflikt um Termin für Konstituierung des Gemeinderates Schon vor erster Sitzung gibt es Irritationen in Hohenwarsleben

Von Maik Schulz 30.06.2009, 05:02

Ungemach droht in Hohenwarsleben wegen des Termins der konstituierenden Sitzung des am 7. Juni neu gewählten Hohenwarsleber Gemeinderates. Jürgen Scholz ( FDP ), neu gewählter Abgeordneter von Hohenwarsleben, pocht auf Einhaltung des ursprünglichen – vom Bürgermeister Wolf Graf von Westarp in einem Hinweisschreiben genannten – Sitzungstermins am kommenden Donnerstag, dem 2. Juli. Die Verwaltung hat die Sitzung aber auf den 7. Juli festgelegt.

Hohenwarsleben. Grund für den Sitzungstermin am 7. Juli ist das laut Verwaltungsangaben zu erwartende Fehlen von einem Drittel der neuen Ratsmitglieder sowie des Ratsältesten am 2. Juli. Für Scholz ist das kein Grund zur Terminverlegung. Er hat rechtliche Bedenken gegen diese Terminänderung und hat bereits Kontakt mit der Kommunalaufsicht aufgenommen.

" Die Ladung zur konstituierenden Ratssitzung am Donnerstag, dem 2. Juli, ist meiner Rechtsauffassung nach ordnungsgemäß erfolgt. Nun heißt es plötzlich, dass wahrscheinlich ein Drittel der neu gewählten Räte am 2. Juli verhindert sei, deshalb solle die Ratssitzung neu terminiert werden. Ich habe aber meinen Urlaub dementsprechend nach dem 2. Juli gebucht. So geht das nicht ", unterstrich Scholz und verweist auf die Gemeindeordnung von Sachsen-Anhalt. " Erstens : Die Einladung ist ordnungsgemäß erfolgt. Das bestreitet die Verwaltung, da eine Einladung um 2. Juli nicht im Schaukasten der Gemeinde veröffentlicht worden sei. Von dieser Bedingung der Bekanntmachung ist aber in der Gemeindeordnung nichts zu finden. Zweitens kann ein voraussichtliches Fehlen von einem Drittel der Ratsmitglieder nicht zu einer willkürlichen Änderung des Sitzungstermins führen. Lediglich wenn mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder nicht anwesend sind, muss die Sitzung zu einem neuen Termin angesetzt werden. "

Die Verwaltung hat laut Angaben der zuständigen Sachbearbeiterin, Margarete Rosenbaum, nie zu einem anderen Termin als zum 7. Juli ordnungsgemäß geladen. " Wir wissen, dass der Bürgermeister in einem Schreiben an die neu gewählten Ratsmitglieder diesen zu ihrer Wahl gratuliert hat und den 2. Juli als geplanten Termin der konstituierenden Sitzung genannt hatte. Das ist aber zum Versanddatum ohne unser Wissen erfolgt. Der Bürgermeister hat in diesem Schreiben die geplanten Tagesordnungspunkte genannt und die neuen Räte gebeten, ihm unverzüglich mitzuteilen, ob die konstituierende Sitzung am 2. Juli möglich sei. Das Schreiben des Bürgermeisters hat aber nicht den Charakter einer öffentlichen Bekanntmachung. Nachdem die zu erwartende Anwesenheit der Räte für den 2. Juli festgestellt wurde, hat sich das wahrscheinliche Fehlen von vier Ratsmitgliedern herausgestellt. Somit haben wir per Schreiben vom 23. Juni offiziell zur Ratssitzung am 7. Juli eingeladen, mit der Zusendung aller erforderlichen Unterlagen ", sagte Rosenbaum.

In Jürgen Scholz ‘ Augen ist die nun erfolgte Ladung zum 7. Juli rechtsfehlerhaft.