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Kosten für Schulsport in der Niederndodeleber Wartberg-Sporthalle Landkreis und Gemeinde streiten über Hallengebühren

Von Maik Schulz 06.03.2009, 05:06

Um die Höhe der Nutzungsgebühr für den Schulsport in der Niederndodeleber Wartberghalle streiten Landkreis und Gemeinde weiterhin. Die Gemeinde verweist auf die enorm gestiegegen Kosten und erinnert den Landkreis an den von ihm selbst geforderten Kostendeckungsgrad bei der Nutzung von kommunalen Einrichtungen in Niederndodeleben.

Niederndodeleben. Gekündigt hatte die Gemeinde die mit dem Landkreis abgeschlossene Nutzungsvereinbarung für den Schulsport in der Wartbergsporthalle ( der Landkreis ist Träger der Wartbergs-Sekundarschule Niederndodeleben - Anmerkung der Redaktion ). Anlass war eine Auf age der Kommunalaufsicht des Landkreises selbst gewesen. Die Aufsichtsbehörde hatte die Gemeinde aufgrund ihrer Finanzlage ( Haushaltskonsolidierung ) dazu angehalten, ihre kommunalen Einrichtungen wie Kita, Grundschule, Gemeindehaus etc. so kostendeckend wie möglich zu betreiben und einen minimalen Kostendeckungsgrad von 70 Prozent gefordert.

Das hat die Gemeinde auch getan, auch für die Sporthalle, denn auch sie ist eine kommunale Einrichtung. Mit dem Ziel der Kostendeckung hatte die Gemeinde eine nötige Nutzungsgebühr pro Sportstunde der Sekundarschüler von zunächst 70, 86 Euro ermittelt. Aufgrund der bisherigen und – nach Einschätzung der Gemeinde – in Zukunft abzusehenden Kostenexplosionen bei den Unterhaltungskosten ( unter anderem Energie- und Heizmittelpreise ) hatte der Niederndodeleber Ratsf nanzausschuss eine jährliche Preissteigerungsrate von jährlich drei Prozent für den Zeitraum 2009 bis 2011 draufgeschlagen. Die so ermittelte Nutzungsgebühr von nun 77, 43 Euro pro Sportstunde sollte Bestandteil der Nutzungsvereinbarung mit dem Landkreis sein ( rückwirkend gültig ab 1. August 2008 ). Das hat der Landkreis nach langem Schweigen nun abgelehnt. Wie das Verwaltungsamt Hohe Börde dem Rat mitteilte, ist der von der Gemeinde geforderte " Wagniszuschlag " ( OTon Landkreis ) nicht zulässig. " Risikoaufschläge " auf sämtliche Kostenarten der Sporthalle sind nach Einschätzung des Landkreises nicht zulässig. Der Landkreis verweist auf ein entsprechendes Gerichtsurteil. Gleichzeitig bot der Landkreis an, bis zu einer Einigung zwischen ihm und der Gemeinde, zunächst einen Abschlag von je 70 Euro pro Unterrichtsstunde an die Gemeinde zu überweisen. Der Gemeinderat stimmte diesem Abschlagsangebot zu, verwies aber die weitere Beratung der Konsequenzen der Antwort des Landkreises in den Ratsf nanzausschuss. Ulrich Seidel, Vorsitzender des Finanzausschusses, machte bereits klar : " Wir nehmen das Schreiben des Landkreises zur Kenntnis. Die Verwaltung wird in der Ausschuss-Sitzung am 16. März ausführlich über die Verbrauchsmengen und Unterhaltungskosten in der Sporthalle berichten. Erste konkrete Zahlen liegen vor. Allein bis zum September 2008 wurde auf Grundlage des Verbrauchs eine Nutzungsgebühr von mehr als 80 Euro pro Stunde ermittelt. Es ist daher zu vermuten, dass die nun nach aktualisierten Zahlen ermittelte Nutzungsgebühr höher sein wird als das, was wir bisher dem Landkreis angeboten haben. "