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Jugendhilfeausschuss Anhalt-Bitterfeld beschließt Förderung von Jugendeinrichtungen und -projekten für 2011 Knappe Mittel streng nach Richtlinie verteilen

Von Thomas Drechsel 26.01.2011, 04:36

Zerbst/Köthen. Der Jugendhilfeausschuss Anhalt-Bitterfeld beschloss am Montag-abend in Köthen die Verteilung der Mittel aus der Jugendpauschale für das Jahr 2011. Beispielsweise werden im Bereich der Betriebskostenförderung 316 649 Euro zur Auszahlung an die Träger von Jugendeinrichtungen kommen, davon 24 506 Euro an Einrichtungen der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst. Im Bereich der Maßnahmen- und Projektförderung werden kreisweit 56 111 Euro an die Träger ausgegeben (10 683 Euro an Zerbster Einrichtungen), für die Maßnahmen- und Projektförderung im Rahmen der Jugendsozialarbeit weitere 39 453 Euro (627 Euro für eine Zerbster Einrichtung). Jugendfreizeiten sollen 2011 in Höhe von 58 610 Euro bezuschusst werden (für Jugendfreizeiten in der Region Zerbst: 12 650 Euro).

Mittel aus der Jugendpauschale sollen in Anhalt-Bitterfeld vornehmlich die freie und offene Jugendarbeit unterstützen. Grundsätzlich handelt es sich bei der Jugendpauschale um Landesmittel, die den Landkreisen und kreisfreien Städten nur dann zugänglich sind, wenn sie die vom Land erhaltene Summe in gleicher Höhe gegenfinanzieren.

Taufrische Tabellen

Anhalt-Bitterfeld hat für 2011 Jugendpauschale-Mittel in Höhe von 1,013 Millionen Euro im Haushaltsplanentwurf vorgesehen. Der Umgang mit diesen Mitteln ist alljährlich Diskussionsthema, wenn alle infrage kommenden Träger der freien Jugendarbeit ihre Vorstellungen über eigene Vorhaben, Projekte sowie den Betrieb ihrer Einrichtungen umrissen haben. Um aus Mitteln der Jugendpauschale gefördert zu werden, müssen die Träger der Einrichtung, des Projektes oder der Maßnahme konkrete Anträge stellen und prüfbare Unterlagen beifügen.

Am Montag, als der Jugendhilfeausschuss die konkrete Verteilung beschließen wollte, gab es taufrische Tabellen über die Art und Höhe der Anträge. "Vereinzelt waren Antragsunterlagen nach wie vor nicht vollständig vorhanden. Wir haben den Antragstellern die Möglichkeit gegeben, sie nachzureichen, und deshalb mit der Fertigstellung der aktualisierten Listen bis zur Ausschusssitzung gewartet", erklärte Jugendamtsleiter Peter Grimm. Freilich bewahrte ihn das nicht vor Kritik aus dem Ausschuss. Es sei unzumutbar, die Listen kurz vor Sitzungsbeginn zu bekommen und dann gleich endgültig entscheiden zu müssen, fanden mehrere Ausschussmitglieder. Aber: Die Listen waren inhaltsgleich bereits im Dezember ausgegeben worden, lediglich der Verwaltungsvorschlag zur Höhe der Förderung hatte sich linear bei allen Anträgen reduziert. Dies war in einer zwischenzeitlich erfolgten nichtöffentlichen Beratung vom Ausschuss so vorgegeben worden.

Wegen der Betten

Festzuhalten bleibt, dass die im vorigen Jahr novellierten Jugendförderrichtlinien zu teils deutlichen Veränderungen der Förderfähigkeit führten. Weder das Umweltzentrum Ronney noch der Europa Jugendbauernhof Deetz und auch das Jugendseeheim Deetz erhalten demnach Betriebs- oder Personalkostenförderung – eben weil sie auch Übernachtungen anbieten. Auf die Projektförderung hat dieser Umstand jedoch keinen Einfluss.

Für 2011 wurden neben Personalkostenförderung in den Jugendeinrichtungen auch Mittel für 15 Teil- und Vollzeitstellen als Ko-Finanzierung zu Landesmitteln (nach dem Fachkräfteprogramm) bestätigt. Weil das Land seinen Anteil um rund 60 000 Euro wie lange angekündigt senkte, sei im Ausschuss empfohlen worden, diese Mittel zusätzlich aus dem Kreishaushalt bereitzustellen. Dazu wird der Kreistag am 3. Februar beraten.