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Hauptausschuss empfiehlt eine Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zerbst Kehrmaschine kommt nicht an Dreck ran: Familie muss nicht mehr zahlen, aber fegen

Von Manuela Langner 23.01.2014, 02:17

Bislang war Familie Herfurth doppelt belastet. Sie bezahlte für die Kehrmaschine, musste vor ihrem Grundstück aber die Gosse selber reinigen, weil die Maschine dort gar nicht hingelangt. Der Hauptausschuss fand auch für ein zweites Problem der Familie eine Lösung.

Zerbst l Ob die Herfurths in der Siechenstraße ihr Auto aus der Garage holen oder nicht, das überlegen sie sich gut. Schnell mal rein- und rausfahren, ohne darüber nachzudenken, ist bei ihnen nämlich nicht möglich. Aufs Auto verzichten können die beiden aber auch nicht, müssen sie damit doch jeden Tag zur Arbeit fahren.

Nur "ganz sachte" gehe es, erklärte Karola Herfurth. Also kurz anfahren, wieder anhalten und in minimaler Geschwindigkeit den tiefen Absatz zwischen Tor und Asphalt überwinden. Zu behutsam funktioniert aber auch nicht, weil die Autoräder es sonst nicht über den Absatz schaffen. Dazu piept wie verrückt die Einparkhilfe des Autos, weil die Sensoren ein Hindernis wahrnehmen.

Dass beim Einparken kein Auto zu schnell um die Kurve kommt

Aus Erfahrung können die Herfurths sagen: "Gut ist das nicht fürs Auto". Die Schürze der Limousine liegt auf. Eine andere Sache kommt noch dazu: Die ständige Hoffnung, dass kein Auto zu schnell um die Kurve brettert und sich ein Zusammenstoß nicht mehr verhindern lässt. Karola Herfurth ist froh über die dunkle Jahreszeit und die eingeschalteten Scheinwerfer, die besser erkennen lassen, ob ein Auto kommt oder nicht.

Vor dem Haupt- und Finanzausschuss hatten Karola und Hans-Joachim Herfurth am Montagabend kurz die Gelegenheit, die Herausforderungen der Straßenverhältnisse direkt vor ihrer Haustür zu schildern.

Grundanliegen im Ausschuss war aber ein anderes: Wegen des tief liegenden und unbefestigten Randstreifens kann die Gosse vor dem Herfurthschen Grundstück nicht mit der Kehrmaschine gereinigt werden, trotzdem müssen sie laut Satzung die Straßenreinigungsgebühr bezahlen. Das sind nach ihren Angaben knapp 100 Euro im Jahr.

Der Höhenunterschied ist im Laufe der Zeit entstanden, weil bei Straßenreparaturen auf den alten Belag gleich die neue Schicht aufgetragen worden ist.

Auf den Widerspruch hatten die Anwohner im November die Stadtverwaltung aufmerksam gemacht. Eine interne Prüfung kam zum gleichen Ergebnis: "Der auf der Straße befindliche Asphalt liegt so hoch, das nur die Straße und nicht die Gosse maschinell gereinigt werden kann".

Und weil es die Kapazitäten des städtischen Bauhofs übersteigt, die Gosse selbst per Hand zu reinigen, wird vorgeschlagen, das Herfurthsche Grundstück aus der Straßenreinigungssatzung auszusparen. Im Gegenzug kehren sie wie bisher vor ihrer Tür.

Die Lösung fand unter den Ausschussmitgliedern Zustimmung. Sie empfehlen sie dem Stadtrat zur Beschlussfassung. Das Votum gab einen Abend später auch der Zerbster Bau- und Stadtentwicklungsausschuss.

Mit Nachteilen, da die für nächste Woche geplante Sitzung des Stadtrates ausfällt, müssen Herfurths nicht rechnen. Die Satzungsänderung tritt nach ihrer Beschlussfassung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.

Richtige Abhilfe würde nur grundhafter Ausbau schaffen

Und auch für das Garagen-Problem deutete sich im Hauptausschuss eine Behelfslösung an. Bernd Köhler, Leiter Bauverwaltung, schlug der Familie vor, einen formlosen Antrag zu stellen, damit auf Höhe der Garage die Zufahrt erleichtert werden kann. Er sehe keine Probleme bei der Genehmigung.

Auf Nachfrage von Steffen Grey (FDP) im Hauptausschuss bestätigte Bernd Köhler, dass es sich bei den Herfurths um einen Einzelfall in der Siechenstraße handele. Er räumte aber auch ein, dass nur ein grundhafter Ausbau der Straße die Probleme nachhaltig lösen könnte.