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Verflixte Doppik: Jede Einsparung des Kreises nützt nicht ihm, sondern den Kommunen Landkreis bleibt auf Defiziten sitzen

Von Thomas Drechsel 07.02.2014, 01:20

Der Landkreis schiebt einen Schuldenberg vor sich her. Neben den Krediten sind Jahr für Jahr so genannte strukturelle Fehlbeträge offen, weil von Bund und Land übertragene Aufgaben nicht ausreichend finanziert und aus Kassenkrediten bezahlt wurden. Sie abzubauen, ist aktuell schier unmöglich.

Zerbst/Köthen l Im Jahr 2013 arbeitete der Landkreis Anhalt-Bitterfeld erstmals mit einem "doppischen Haushalt". Die Umstellung von Einnahmen und Ausgaben auf Soll und Haben schafft höhere Transparenz, was die einzelnen Leistungen des Landkreises tatsächlich kosten.

Zugleich birgt die Doppik etliche Tücken, wie Kreis-Kämmerer Ralf Lingk seit Monaten warnt. So ergibt sich aus neu vorgegebenen Zuordnungen, dass sich der Kreis in astronomischer Höhe aus teuren Kassenkrediten bedienen muss, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Für 2014 sind allein für Kassenkredite 450 000 Euro Zinsen vorgesehen. Geld, das durchaus durch eine höhere Kreisumlage gespart werden könnte.

Größte Probleme bereitet die Finanzierung der jährlichen Kosten von Altersteilzeit. Für Letzteres werden lediglich buchhalterisch Rückstellungen in Höhe von aktuell 17,1 Millionen Euro gebildet, indem die Beträge gegen das Eigenkapital (das Vermögen des Kreises, bestehend aus Gebäuden, Liegenschaften, Anlagen und Ausstattung) gebucht werden, das Eigenkapital somit schmälern.

"Doch wenn Zahlungen dann anfallen, ist überhaupt kein Geld da!", warnte Kämmerer Lingk schon vor über einem Jahr. Bis 2012, als noch nach kameralen Grundsätzen geplant wurde, waren diese Kosten Teil der Ausgaben des Kreises, die unter anderem auch aus der Kreisumlage finanziert wurden. Dies geht im Doppik-Zeitalter nicht mehr: Die Kreisumlage darf nur die Summe ergänzen, die zur Bezahlung der laufenden Ausgaben entsteht.

Ähnlich verhält sich das bei der ordentlichen Tilgung von Krediten. Mit Stand Jahresbeginn 2014 hat der Kreis rund 59,5 Millionen Euro Schulden. 2014 sind im Haushaltsentwurf rund 4,8 Millionen Euro für Tilgungen vorgesehen. Doch auch diese Summe darf nicht als Aufwand im Ergebnishaushalt fixiert sein, sondern ist im Finanzplan des Kreises auszuweisen.

Geschenktes Geld hilft nicht

Früher waren die Kreise verpflichtet, die im Vermögenshaushalt dargestellte Tilgungszahlung aus dem Verwaltungshaushalt heraus zu bezahlen, indem die entsprechende Summe in den Vermögenshaushalt übertragen wurde. Die Doppik sieht Derartiges nicht vor. Schlimmer noch: Wenn der Landkreis über das Teil-Entschuldungsprogramm des Landes einen Teil seiner Schulden los wird, so wird die vom Land gezahlte Entschuldungssumme als Ertrag verbucht und senkt somit indirekt die Kreisumlage.

CDU-Kreistagspolitiker Bernhard Northoff hatte bereits 2013 durchblicken lassen, es sei der politischen Meinungsbildung innerhalb des Kreistages überlassen, sozusagen freiwillig eine höhere Kreisumlage zu zahlen, damit der Landkreis von seinen Defiziten herunterkommt. Klug gedacht, denn so würden hohe Kassenkreditzinsen vermieden, die aktuell entstehen. "Es ist natürlich schwierig für die Kreistagsmitglieder, dies dann in den heimatlichen Räten zu vertreten", hat auch der Kämmerer wenig Hoffnung auf solch eine höhere Einnahme.

Es wurde auch vorgeschlagen, die Haushaltsansätze durchweg einfach höher als absehbar nötig zu planen. Dies bewirkt eine höhere Kreisumlage. "Das ist verboten! Der Haushalt muss klar und wahr sein. Jedenfalls soweit dies vorausschauend möglich ist." Aber: Sollte über das gesamte Jahr eine vielleicht zehnprozentige Haushaltssperre über alle Aufwendungen gelegt werden, entsteht ein Plus durch die dann höhere Kreisumlage. Wäre das nicht auch ein Trick? Lingk ließ dies unkommentiert.

Der Landtag berät voraussichtlich im März über die neue Kommunalverfassung. Darin soll auch geregelt werden, dass beispielsweise Kredittilgungen und Alterstteilzeit-Ausgaben ebenfalls über die Kreisumlage mitfinanziert werden können. Lothar Theel, Geschäftsführer des Landkreistages Sachsen-Anhalt, hat dies gemeinsam mit dem Städte-und Gemeindebund vehement gefordert. "Die bisherige Konstellation ist für umlagefinanzierte Kommunen - zu diesen zählen neben den Landkreisen auch die Verbandsgemeinden - nicht sauber. Wir sind der Überzeugung, dass nicht nur der Fehlbedarf der laufenden Verwaltung, sondern der Finanzierungsbedarf insgesamt Berechnungsgrundlage für die Verwaltungs- oder Kreisumlage sein muss."

Hoffen auf neues Gesetz

Ende März werden die Koalitionsfraktionen die neue Kommunalverfassung beraten. Wann sie beschlossen wird, ist offen. Nach bisheriger Kenntnis ist vorgesehen, den Kreisen und Verbandsgemeinden für fünf Jahre zu gestatten, bei der Berechnung der Verwaltungs- oder Kreisumlage vom insgesamt nötigen Finanzbedarf auszugehen. So käme der Landkreis von seinen Defiziten weg. Zugleich würde die Anhalt-Bitterfelder Kreisumlage deutlich steigen.