1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Boote auf der Elbe ausgeraubt

Aus dem Gericht Boote auf der Elbe ausgeraubt

28.02.2014, 01:17

Zerbst (fw) l Der Blick des Angeklagten fixiert Richter Thomas Krille im Amtsgericht Zerbst. Er presst die Daumen aneinander, als der Richter mit ihm spricht. "Heute steht ja einiges für Sie auf dem Spiel." Der Mann aus Coswig ist zur Zeit nur auf Bewährung auf freiem Fuß. Sollte es heute zu einer erneuten Verurteilung kommen, könnte die Bewährungsstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt werden.

Aber der Reihe nach: Im Sommer 2012 soll der Anklagte bei Nacht auf der Elbe in mehrere Boote eingedrungen sein. Einmal im Juli und ein weiteres Mal im August. Beide Taten bestreitet er. Nun ist es aber keineswegs das erste Mal, dass sich der Mann von einem Gericht den Vorwurf des Diebstahls gefallen lassen muss. Er hatte deshalb sogar schon in Haft gesessen. Dieser Umstand ist es wohl, den das Gericht von vornherein an der Unschuld des Mannes zweifeln lässt. Und, dass er einen Freund als entlastenden Zeugen vorstellt, mit dem er bereits wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Dazu kommen belastende Zeugenaussagen. Die Anwältin würde es also schwer haben, das Gericht von der Unschuld ihres Mandanten zu überzeugen.

Wer ein Boot habe, müsse damit rechnen, bestohlen zu werden, ist sich der Hauptgeschädigte sicher. Um sein Hab und Gut auf dem Wasser vor Dieben zu schützen, hatte der 63-Jährige sein Boot deshalb mit einer Alarmanlage gesichert. Per Signal an sein Smartphone erfuhr er in der Nacht vom 28. auf den 29. August, dass etwas an seinem Boot nicht in Ordnung sein musste. Kurzerhand beschloss er, sich mit seiner Frau auf den Weg zur Anlegestelle nach Vockerode zu machen.

Mit dem Scheinwerferlicht seines Fahrzeugs leuchtete er den Bootssteg aus. Schließlich erkannte er darauf abgestellte Kisten, Bootspfänder, Taue und andere Gegenstände, die man in der Hobbyschifffahrt so braucht. Im Wasser erkannten die Eheleute neben ihrem Boot ein weiteres. Offensichtlich war hier gerade jemand dabei, Diebesgut abzutransportieren. Den Bootsführer des zweiten Bootes kann die Frau später im Gericht eindeutig als den Angeklagten identifizieren. Der aber gibt an, sein Boot sei zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht fahrtüchtig gewesen. Eine unübliche weil eigentlich für Fahrzeuge gemachte Lampe, die sich im Diebesgut befand, war es, die den Verdacht auf den Coswiger erhärtete. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Bewährungsstrafe von acht Monaten auf drei Jahre fand auch Richter Krille angemessen. Obendrauf gab es 150 Sozialstunden.