1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Wohngeldstelle geht wohl zurück an den Landkreis

Zweckvereinbarung zwischen Stadt und Kreis in Planung / Anträge können im Bürgerbüro eingereicht werden Wohngeldstelle geht wohl zurück an den Landkreis

25.03.2014, 01:25

Zerbst (mla) l Die Zweckvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis zur Wohngeldstelle rückt immer näher. In der vergangenen Woche gab auch der Hauptausschuss grünes Licht für die Rückübertragung an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Mehrere Gründe sprechen für die Kooperation. So sind die Fallzahlen in Zerbst rückläufig. Mussten 2010 noch 1045 Berechnungen angestellt werden, waren es 2013 nur noch 716. Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen weiter sinken. Aufgrund des Vier-Augen-Prinzips (jeden Fall müssen zwingend zwei Mitarbeiter bearbeiten) muss die Stadt bei Berücksichtigung von Urlaub und Erkrankung immer drei Mitarbeiter vorhalten, die zudem für das Spezialrechtsgebiet ausgebildet und kontinuierlich geschult sein müssen.

Da sich auch in der Kreisverwaltung die Fallzahlen der Wohngeldstelle reduzieren, also vergleichbare Probleme entstehen, streben Stadt und Kreis die Zusammenarbeit an. Zerbst hatte erst 2010 die Aufgabe vom Landkreis übernommen, da mit der Eingemeindung der Umlandorte die Einwohnerzahl erstmals auf über 20 000 Menschen gestiegen war. Ab 20 000 Einwohner ist eine Stadt verpflichtet, selbst eine Wohngeldstelle vorzuhalten. Deshalb sieht die Zweckvereinbarung auch vor, dass die Stadt den Landkreis für die Erledigung ihrer Aufgabe bezahlt. Im Hauptausschuss wurde bekannt, dass rund 66 000 Euro im Haushaltsplan eingestellt worden sind. Die konkrete Summe stehe aber noch nicht fest, erklärte Stadtkämmerin Evelyn Johannes.

Städte unter 20 000 Einwohnern müssen die Leistung nicht separat bezahlen.

Die Zweckvereinbarung sieht vor, dass im Zerbster Bürgerbüro der Kreisverwaltung die Wohngeldanträge eingereicht werden können. Auch eine Beratung soll dort möglich sein. Der Hauptausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld abzuschließen.