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Bewerbungsfrist für Ortschafts-, Stadtrats- und Kreistagswahl endet kommenden Montag Zukunft so mancher Ortschaftsräte ist derzeit offen

Von Judith Kadow 26.03.2014, 01:14

Zerbst l Wer im Rahmen der anstehenden Kommunalwahlen in den Kreistag, den Stadtrat oder einen Ortschaftsrat einziehen möchte, sollte noch in dieser Woche die Bewerbungsunterlagen abholen beziehungsweise einreichen.

Kandidaten um ein Mandat im Stadtrat Zerbst oder einen Ortschaftsrat der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst erhalten die Unterlagen im Wahlbüro und im Rathaus. Während bereits alle Parteien, die im Stadtrat vertreten sind, die Bewerbungsunterlagen abgerufen haben, sieht die Bilanz vier Tage vor Fristende der Einreichungszeit für einige Ortschaften mager aus.

Von 24 Ortschaften sind (Stand gestern Vormittag) in zehn Ortschaften bereits die notwendigen Bewerberzahlen erreicht worden. Von Einwohnern aus den übrigen 14 Ortschaften sind teilweise noch gar keine Unterlagen abgerufen worden (siehe Infokasten).

5 beziehungsweise 9 Mandate umfassen die hiesigen Ortschaftsräte - je nach Einwohnerzahl. "Es wird höchste Zeit, die Bewerbungsunterlagen abzuholen und einzureichen", betont Stadtwahlleiterin Evelyn Johannes. Jene Kandidaten, die sich erstmals um einen Sitz in einem Ortschaftsrat bewerben, benötigen Unterstützungsunterschriften - je nach Größe der Ortschaft sind dies zwischen einer und neun. Zusammen mit den Bewerbungsunterlagen sind diese Unterschriften bis zum 31. März, 18 Uhr, einzureichen. "Wir empfehlen jedoch, mit etwas Vorlauf die Unterlagen beizubringen, so dass gegebenenfalls fehlerhafte Unterlagen korrigiert werden können", sagt die Stadtwahlleiterin.

Neben zahlreichen Einzelkandidaten beobachtet Evelyn Johannes zunehmend den Trend, dass sich Wählergemeinschaften um Bewerbungsunterlagen für die Ortschaftsratswahlen bemühen. "Fakt ist: Wenn sich nicht genügend Bewerber für die Ortschaftsräte finden, müssen wir nachwählen. Es kann sogar passieren, dass kein Ortschaftsrat gebildet werden kann."

Auch für Bewerber um ein Kreistagsmandat gilt die Einreichungsfrist am kommenden Montag, 18 Uhr. "Ich fordere nochmals zu einer möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge auf, damit etwaige Mängel im eigenen Interesse des Wahlvorschlägers bis zum Ende der Einreichungsfrist behoben werden können", erklärt Sabine Engst, Kreiswahlleiterin.