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Urteil wegen Untreue BWZ musste persönliche Schulden zahlen

Der ehemalige Geschäftsführer der Bau- und Wohnungsgesellschaft Zerbst
(BWZ) ist gestern vor dem Amtsgericht Zerbst wegen Untreue in zwei
besonders schweren Fällen zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung
verurteilt worden. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Von Judith Kadow 16.04.2014, 01:20

Zerbst l 158 995 Euro: Mit dieser Forderung wandte sich das Finanzamt Prenzlauer Berg Berlin im Jahr 2012 an die BWZ. Es handelte sich dabei um Steuerschulden samt Versäumniszuschlägen des ehemaligen Geschäftsführers Wolfgang S., die dieser in den Jahren 2000 bis 2004, in Teilen auch aus 2005 im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt angehäuft hatte.

Ab dem Jahr 2002 war Wolfgang S. mittels Geschäftsbesorgungsvertrag für die Geschäfte der BWZ tätig, konnte jedoch aufgrund dieser selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit weiterhin auch als Rechtsanwalt praktizieren. Im Jahr 2007 wurde er dann als festangestellter Geschäftsführer der BWZ eingestellt, teilte seine Steuerschulden dem Arbeitgeber jedoch nicht mit.

Im Januar 2007 erreichte ihn eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung - adressiert an die BWZ. Das Finanzamt Prenzlauer Berg machte darin eine Steuerschuld von 92 232,70 Euro geltend. Statt diesen Bescheid an die Lohnbuchhaltung weiterzugeben, so dass sein Gehalt direkt gepfändet werden konnte, verschwieg der Angeklagte die Verfügung, informierte auch nicht den Aufsichtsrat über den Sachverhalt. Stattdessen gab er gegenüber dem Finanzamt eine Drittschuldnererklärung im Namen der BWZ ab und verwies auf ein im Jahr 2005 bei einer Bank aufgenommenes Darlehen, das zur Tilgung der Steuerschuld diente. Später wies er zudem an, sein Gehalt auf das Konto seiner Lebensgefährtin zu überweisen.

Im April 2012 erhielt Wolfgang S. eine erneute Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Mittlerweile umfasste die Forderung 153 147,96 Euro. Zur leicht gesunkenen Hauptforderung von nun rund 87 300 Euro kamen Versäumniszuschläge hinzu. Auch diese Verfügung reichte Wolfgang S. nicht an die Buchhaltung weiter. Informierte auch den Aufsichtsrat nicht.

Erst nachdem das Finanzamt Wochen später Kontakt mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Detlef Schrickel aufgenommen hatte, wurde die Situation dem Gremium sowie der Stadtverwaltung bekannt.

Der 62-jährige Berliner musste sich nun vor dem Amtsgericht Zerbst wegen des Vorwurfes der Untreue in diesen zwei Fällen verantworten. Zu Beginn des Prozesses legte er ein umfassendes Geständnis ab und bestätigte in allen wesentlichen Punkten die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. "Von Anfang an habe ich nicht meine Steuerschuld auf die BWZ abladen wollen", sagte Wolfgang S. vor der Urteilsverkündung. Dies sei niemals Gegenstand seiner Überlegungen gewesen. Vielmehr habe er mit seinem Handeln das Ziel verfolgt, möglichst lange seinen Geschäftsführerposten ausüben zu können, um seine Rückstände bezahlen zu können. Gleichzeitig kamen im privaten Umfeld Probleme hinzu, die zu weiteren finanziellen Belastungen des Angeklagten führten. Wie die Unterbringung seiner Mutter in einem Pflegeheim.

Amtsgerichtsdirektor Andreas van Herck erkannte das umfassende Geständnis an. Jedoch betonte er auch, dass Wolfgang S. die Sanierung seiner persönlichen Finanzen "ein stückweit auf dem Rücken der BWZ" in Kauf genommen habe. Wegen Untreue in besonders schwerem Fall verurteilte ihn das Gericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr - ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Zudem sind 250 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Es war seine erste Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe.

Die Verteidigung ließ offen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Ein Zivilverfahren gegen Wolfgang S. vor dem Landgericht Berlin hat die BWZ bereits gewonnen und Schadenersatz in Höhe von rund 162 495 Euro eingefordert. Dieser Verpflichtung wird Wolfgang S. in nächster Zeit wohl nicht nachkommen können. Der Berliner ist arbeitslos. Von seinem Arbeitslosengeld zahlt er derzeit eine monatliche Rate von 300 Euro an das Finanzamt.

Die BWZ in ihrer Funktion als Drittschuldner hat die Hauptforderung über rund 87 300 Euro bereits im Januar 2013 beglichen. Noch bis Ende 2014 wird sie die Versäumniszuschläge in monatlichen Raten von 3000 Euro abbezahlen.