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  7. Ein Jahr Gefängnis für sexuellen Missbrauch

Angeklagter musste aus dem Jugendstrafvollzug in Dessau zur Verhandlung am Zerbster Amtsgericht gebracht werden Ein Jahr Gefängnis für sexuellen Missbrauch

Von Franziska Werner 08.05.2014, 03:19

Zerbst l Er hatte ihr doch ein schöneres Leben bieten wollen, schrieb er der 13-Jährigen in einer auch ansonsten recht verzweifelt klingenden SMS. Wie denn sein Leben bisher so verlaufen sei, wollte Richterin Katrin Benedict wissen. "Beschissen", so seine knappe Zusammenfassung. "Der Alkohol hat alles kaputt gemacht".

Die Förderschule hatte der heute 22-Jährige nach der 9. Klasse verlassen, eine Berufsausbildung nie gemacht. Alkohol, Drogen, gelegentliche Diebstähle, Therapieversuche und Knastaufenthalte bestimmten das Leben des jungen Mannes. Sollte so etwa das "bessere Leben" aussehen, dass er dem wesentlich jüngeren Mädchen versprach? Auf das Gericht machte der Angeklagte jedenfalls einen äußerst unreifen Eindruck. "Es ist noch nicht lange her, da sollen sie aus purer Langeweile das Auto ihres Nachbarn mit Toilettenpapier eingewickelt haben", informierte die Staatsanwältin.

In der Nachbarschaft des 22-Jährigen wurde seit Längerem gemunkelt, dass er ab und zu abgängigen jungen Mädchen Unterschlupf gewährte. Platz bot der alte Gutshof, auf dem der Angeklagte damals lebte, mehr als genug. Ein Polizist, der als Zeuge geladen war, beschrieb diesen Hof als eine regelrechte Festung. Regelmäßig wurden dort Partys gefeiert, oft beschwerten sich die Nachbarn, wenn ihnen das zu laut wurde.

Die Polizei wurde im Juli des vergangenen Jahres zu dem Hof in der Nähe von Zerbst gerufen. Aber nicht, weil es zu laut war, sondern weil dort ein Mädchen gegen ihren Willen mehrere Tage über festgehalten worden sein sollte. Später sagte dieses Mädchen der Polizei, auf dem Hof des Angeklagten auch mehrfach vergewaltigt worden zu sein.

Gestern hatte das Gericht nun zu klären, ob es, wie das Mädchen damals behauptete, zu einer Vergewaltigung gekommen war. Ob der Geschlechtsverkehr nun freiwillig oder unfreiwillig geschehen war: Strafbar hatte sich der Mann ohnehin gemacht, denn den Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen hatte er im Verlauf der Verhandlung zugegeben.

Doch von einer Vergewaltigung wollte die Ausreißerin gestern nicht mehr sprechen. Sie hätte damals bei der Polizei gelogen. Eine Begründung lieferte sie gleich mit: Sie leide unter einem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS). Die Betreuerin einer Einrichtung, in der das Mädchen einmal Unterschlupf fand, bestätigte, dass die heute 14-Jährige auch in anderen Dingen so ihre lieben Probleme mit der Wahrheit hätte.

Fest steht, dass das Mädchen derzeit eine emotionale Beziehung zu dem Angeklagten, obwohl derzeit in Haft, pflegt. In einer Verhandlungspause standen er und sein vermeintliches Opfer eng umschlungen im Saal, bewacht von einem Polizisten, und warteten gemeinsam auf die Fortsetzung.

Die emotionale Beziehung, die dem Verhältnis wohl zugrunde liege, wie dann auch die Richterin feststellte, war es, die dem Angeklagten nur die Mindeststrafe von einem Jahr ohne Bewährung einbrachte. Derzeit sitzt er wegen eines anderen Delikts in der Jugendstrafanstalt in Dessau, wo ihn die 14-Jährige oft besuchen käme. Der Mann kann Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.