1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Urteil: Kein Geld für Tankstelle

Schadenersatz-Klage Urteil: Kein Geld für Tankstelle

17.05.2014, 09:14

Magdeburg (tdr) l Ein Tankstellenbetreiber aus Greppin bei Bitterfeld hatte die Bundesrepublik Deutschland auf 60 000 Euro Schadenersatz verklagt. Die Summe sei ihm als Umsatzeinbuße entstanden, als der Bund die B 184 monatelang gesperrt hatte. Gestern bestätigte das Oberlandesgerichtes Naumburg ein Urteil des Landgerichtes Magdeburg, wonach dem Tankstellenbetreiber diese Entschädigung nicht zusteht.

Aufgrund von Bauarbeiten an einer Brücke im Bereich der B 184 in Greppin war die Bundestraße, an der die Tankstelle liegt, für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Der Verkehr wurde umgeleitet. Wer nur zur Tankstelle wollte, konnte diese weiterhin erreichen, musste dann aber zurückfahren. Die Sperrung dauerte von Mitte Juni bis Ende November 2010.

Der Tankstellenbetreiber behauptete vor Gericht, dass ihm dadurch Einnahmeausfälle in Höhe von knapp 60 000 Euro entstanden seien, die er von der Bundesrepublik als Auftraggeberin der Baumaßnahmen ersetzt bekommen wollte. Tatsächlich gewährt Paragraf 8 a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) einen Entschädigungsanspruch, wenn durch die Baumaßnahmen die wirtschaftliche Existenz eines anliegenden Betriebes gefährdet wird.

Die mit drei Berufsrichtern besetzte Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg hatte die Klage im November 2013 abgewiesen.

Dem Kläger sei es nicht gelungen nachzuweisen, dass die Umsatzeinbußen zu einer Gefährdung der Existenz der Tankstelle geführt haben, heißt es in einer Gerichtsmitteilung von gestern. Bloße Umsatzeinbußen würden nach dem Willen des Gesetzgebers nicht für einen Entschädigungsanspruch ausreichen. Eine Entschädigung werde nur dann gezahlt, wenn Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und damit letztendlich die Pleite drohe. Im konkreten Fall hättee die Tankstelle aber zu jedem Zeitpunkt ausreichend Betriebskapital und Bargeld zur Weiterführung der Tankstelle gehabt.

Das Urteil des Landgerichts vom 6.November 2013 wurde durch Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg von gestern (6 U 33/13) bestätigt. Der Tankstellenbetreiber hatte gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt.