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Wohnungsbaugenossenschaft lehnt Preise für Fernwärme seit 2006 ab Stadtwerke Zerbst und "Frohe Zukunft" streiten vor Gericht

Von Anja Keßler 14.01.2011, 04:30

Die deutschen Energieversorger schauen derzeit gespannt nach Zerbst. Denn hier gibt es seit inzwischen gut vier Jahren einen Streit zwischen den Stadtwerken Zerbst und der Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft". Inzwischen wird die Auseinandersetzung in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt.

Zerbst/Karlsruhe. Bei dem Streit zwischen den Stadtwerken und der Wohnungsbaugenossenschaft geht es um die Lieferung der Fernwärme von dem Energieerzeuger zu dem Wohnungsunternehmer und die daraus resultierenden Kosten. Die Zerbster Stadtwerke hatten im Jahr 2006 den Wärmearbeitspreis je Megawattstunde von ursprünglich 52,13 Euro (Stand 2005) zum 1. Januar und dann noch drei weitere Male erhöht. Ab 1. Oktober 2006 sollte die Wohnungsbaugenossenschaft 65,32 Euro je Megawattstunde zahlen.

Preis-Kopplung an Heizöl in Frage gestellt

Bereits im März des Jahres schaltete das Wohnungsunternehmen einen Anwalt ein und erklärte den Stadtwerken, ausschließlich den Preis von 2005 zahlen zu wollen. Zudem kündigte die "Frohe Zukunft" den Liefervertrag der Fernwärme außerordentlich. Durch die Genossenschaft wurde außerdem kritisiert, dass der Preis für die Fernwärme durch eine Formel entsteht, in der die Kopplung an so genanntes leichtes Heizöl zugrunde gelegt wird. Diese Kopplung sei nach Ansicht der Wohnungsbaugenossenschaft ungeeignet, weil für die Herstellung der Fernwärme kein Öl genutzt werde, sondern Erdgas. Zum anderen erklärte die Genossenschaft, dass über den Liefervertrag, den beide Seiten im Jahr 2003 unterschrieben hatten, nicht verhandelt worden war.

Im Laufe des Jahres 2006 summierte sich eine Forderung von 75 256,36 Euro der Zerbster Stadtwerke gegenüber der Wohnungsbaugenossenschaft. Der Streit landete vor dem Landgericht Dessau-Roßlau, weil die Stadtwerke die Genossenschaft auf Zahlung der offenen Rechnungen verklagte. Das Landgericht gab dem Versorgungsunternehmen Recht.

Zur damaligen Begründung: Dass der Vertrag im Vorfeld nicht verhandelt worden sei, sei unerheblich, weil er von beiden Parteien über mehrere Jahre "gelebt" worden war. Die außerordentliche Kündigung sei mangels Gründen unwirksam. Auch die vierteljährliche Preisanpassung und die zugrunde gelegte Formel sei dem Wohnungsunternehmen bekannt gewesen und im Vertrag verankert. Das Urteil wurde im Dezember 2008 gesprochen.

Die Genossenschaft "Frohe Zukunft" legte daraufhin Berufung vor dem Oberlandesgericht Naumburg ein. Und dort folgten die Richter der Argumentation des Vermieters. Am 17. September 2009 fiel das Urteil, das wiederum der "Frohen Zukunft" Recht gab. In der Urteilsbegründung heißt es: "Zulässig können im Grundsatz nur solche Klauseln sein, die den Bezug zu realen Kostensteigerungen des Lieferanten beibehalten. Umgekehrt gesprochen sind solche Klauseln unwirksam, die diesen Bezug aufgeben und die Möglichkeit beinhalten, dass der Lieferant seine Gewinnspanne vergrößert (...) Vor diesem Hintergrund ist die Kopplung der Preisanpassung an den Preis für die Lieferung leichten Heizöls im Bereich der sog. Rheinschiene völlig ungeeignet." (siehe Infokasten). Das heißt, schon weil die Stadtwerke für die Erzeugung der Fernwärme kein Öl benötigen, können sie nicht dessen Kostensteigerung als Begründung für die Erhöhung des Wärmearbeitspreises heranführen. So sahen es die Richter in Naumburg.

Allerdings ließen sie die Möglichkeit der Revision am Bundesgerichtshof zu. Und diese nahmen die Stadtwerke auf. Am Mittwoch wurde das Verfahren eröffnet, die Anwälte der Streitparteien konnten ihre Argumente vorbringen. Ein Urteil ist für den 6. April angekündigt. Da es sich um ein Grundsatzurteil handeln wird, blicken auch andere Stadtwerke gespannt auf den 6. April, da die Zerbster Vertragsgestaltung einer gängigen Praxis in Sachen Fernwärme folgt.

In den Stadtwerken Zerbst wartet man diesen Termin ab. "Wir wollen Klarheit auch für die Verträge mit anderen Kunden", erklärt Geschäftsführer Jürgen Konratt. In den Altverträgen, die im Bereich der Fernwärme lange Laufzeiten hätten, sei die Möglichkeit der Preisanpassung immer festgeschrieben, die Formel basiere üblicherweise auf dem Heizölpreis und der so genannten Rheinschiene. "Wir arbeiten aber unabhängig von dem laufenden Verfahren jetzt mit der bundesweit agierenden Arbeitsgruppe Fernwärme daran, eine Formel zu finden, die gerichtssicher ist", so Konratt. Entsprechend sollen dann neue Verträge angeboten werden.

Außergerichtliche Klärung möglich

Nicht verstehen kann Konratt, dass die Wohnungsbaugenossenschaft mitten in der Vertragslaufzeit erklärt hatte, dass der Vertrag nicht verhandelt worden sei und die Grundlage der Berechnung nicht verstehe. Seit 2006 zahle die Genossenschaft nun auf Basis von 2005. Gerade zwischen 2006 und 2008 war der Ölpreis sehr hoch. "Derzeit befinden wir uns ungefähr auf der Basis von 2005", erklärt Konratt.

Es habe auch mit anderen Kunden, zum Beispiel der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Zerbst Diskussionen zur Preisgestaltung gegeben. "Die haben wir aber außergerichtlich geklärt", so der Stadtwerke-Geschäftsführer. In Zerbst werden etwa 2500 Wohnungen und gewerbliche Kunden, wie der Kaufland-Einkaufsmarkt mit Fernwärme beliefert.

Knut Jacob, Geschäftsführer der Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" wollte sich im Hinblick auf das laufende Verfahren nicht gegenüber der Volksstimme äußern.