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  7. Achtzigjährige Vermieterin erhält Bewährungsstrafe

Wegen Beihilfe zum Cannabis-Anbau / Verwandter soll ins Gefängnis Achtzigjährige Vermieterin erhält Bewährungsstrafe

Von Franziska Werner 12.06.2014, 03:20

Zerbst l Der Prozess vor dem Zerbster Amtsgericht rührte die Angeklagte Helga P. (alle Namen geändert), die bisher in ihrem Leben nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war, sichtlich: "Ich bin 80 Jahre alt und muss das hier erleben", sagte die alte Dame unter Tränen.

In den 1090 Cannabispflanzen, die Polizeibeamte bei einer Hausdurchsuchung auf ihrem Hof im Sommer vergangenen Jahres gefunden hatten, soll sich einer Analyse zufolge 947 Gramm reiner THC-Wirkstoffgehalt befunden haben. Es ist eine Zahl, mit der nur Experten etwas anfangen können. Allen anderen Anwesenden erklärte Richter Andreas van Herck die Menge: "Das entspricht dem 126-fachen einer nichtgeringen Menge."

Patrick M. biss sich auf die Unterlippe, als der Richter das sagte. M. hatte infolge der Tat, ebenso wie der Mitangeklagte Steven G., bereits sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht. M`s damalige Freundin hatte ihn während dieser Zeit verlassen, er hatte seine Arbeit verloren. Patrick M. ist ein Verwandter der Rentnerin P., die vom Gericht beschuldigt wurde, Beihilfe zum Cannabis-Anbau geleistet zu haben. Ihr Anwalt hingegen behauptete, seine Mandantin sei das Opfer der beiden Hauptangeklagten gewesen, denn die hätten ihre Naivität ausgenutzt. Helga P. hätte lediglich interessiert, dass endlich einmal jemand ihre marode Scheune ausbessert und sie ein wenig Miete für die Nutzung der Räumlichkeiten erhielt.

Zu welchem Zweck die beiden Hauptangeklagten ihre Scheune gemietet hatten, sei ihr nicht bekannt gewesen. Das habe sie auch überhaupt nicht interessiert. Weil aber in der Verhandlung am Dienstag diejenige Polizeibeamtin befragt werden konnte, die hauptamtlich an der Verhörung der Angeklagten beteiligt gewesen sein soll, konnte in diesem Punkt nun Klarheit geschaffen werden: Sie rauche "das Zeug" doch gar nicht und sei außerdem keine Verbrecherin, soll sie der Polizistin zufolge gesagt haben.

Diese Formulierung ließ die Staatsanwaltschaft darauf schließen, dass Helga P. sehr wohl in Kenntnis darüber war, dass in ihrer Scheune Cannabis gezüchtet wurde. Auch, dass der Anbau eigentlich verboten ist, hätte Helge P. wenn schon nicht wissen, dann doch zumindest erahnen können. So hatten die beiden jungen Männer stets dafür gesorgt, dass Helga P.s Scheune abgeriegelt war und sie selbst keinen Zutritt mehr hatte. Sie hatten ihr weiterhin auferlegt, mit niemandem über die Mietsache zu sprechen.

Die Cannabis-Zucht flog im vergangenen Jahr schließlich auf, weil ein Nachbar, ausgerechnet ein Polizist, starken Marihuana-Geruch in der Gegend wahrnahm. Im Prozess wertete es die Staatsanwaltschaft als strafmildernd, dass beide Hauptangeklagten sich seit dem Auffliegen der Cannabis-Zucht bemüht hätten, ihr Leben in geordnete Bahnen zu leiten: Beide verfügen über eine feste Arbeitsstelle und ein soziales Umfeld, was Richter van Herck als "keinesfalls selbstverständlich" bewertete.

Dennoch erhielten beide eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, ohne Bewährung. Andreas van Herck begründete dies mit der Nettomenge des Wirkstoffgehaltes in den vorgefundenen Pflanzen. Auch sei erwiesen, dass mit dem gezüchteten Material Handel getrieben werden sollte. Dass dieser im Vorfeld durch das Auffliegen verhindert wurde, wurde nicht als strafmildernd anerkannt. Rentnerin Helga P. kam noch einmal mit einem blauen Auge davon: Sie erhielt neun Monate auf Bewährung.

Alle Parteien haben nach dem Urteil eine Woche lang die Möglichkeit, in Revision zu gehen.