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Rahmengestaltungssatzung für die Zerbster Innenstadt beschlossen Ausnahme wird nicht Bestandteil der Satzung

Von Judith Kadow 29.01.2011, 04:39

Die Neufassung der Rahmengestaltungssatzung für die "Innenstadt Zerbst/Anhalt" ist Mittwochabend vom Stadtrat beschlossen worden. Nachdem sie bereits im Bau- und Stadtentwicklungsausschuss für Gesprächsstoff sorgte, gab es auch im Stadtrat zwei Redebeiträge dazu.

Zerbst. Ratsmitglied Georg Credo (CDU) stellte am Mittwochabend den Antrag, einen Passus in die Neufassung der Rahmengestaltungssatzung für die Innenstadt aufzu- nehmen, der es ausländischen Mitbürgern erlaubt, Para-bolspiegel straßenseitig an der Fassade anbringen zu können, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, um aus- reichend mit muttersprachlichen Sendern versorgt zu werden. "Ohne diesen Passus ist diese Frage rechtsunsicher, was Klagen nach sich ziehen könnte", betonte Credo.

In der Neufassung ist lediglich die Rede davon, dass pro Haus nur eine Gemeinschaftsantenne- und Parabolspiegel zulässig sind. Des Weiteren ist die Anbringung von Parabolspiegeln an der straßenseitigen Fassade untersagt. "Wir sollten nicht so gastunfreundlich sein und ihnen alles verweigern", mahnte Credo und nahm damit den Vorschlag Bernd Köhlers, Leiter der Bauverwaltung, erneut auf, der das Einfügen dieses Passus‘ in der Bau- und Stadtentwicklungssitzung zu dieser Beschlussfassung bereits vorschlug. Grund seines Vorstoßes war ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das einem entsprechenden Befreiungsantrag Recht gab.

Im Anschluss an Credos Antrag ergriff Hans-Ulrich Müller (UWZ) das Wort und verwies auf die Aktenlage. "In den Unterlagen zum Bau- und Stadtentwicklungsausschuss ist zu sehen, dass wir uns zu diesem Thema Gedanken gemacht und eine bürokratische Lösung gefunden haben." Dort wurde beschlossen, diese Ausnahmeregelung ins Protokoll aufzunehmen. "Mit dieser Anregung wollten wir der Verwaltung freie Hand lassen. Befreiungsanträge sollten von der Verwaltung bearbeitet werden können, ohne den Ausschuss bemühen zu müssen", erklärte Müller auf Volksstimme-Nachfrage.

Dies ist jedoch nicht möglich, erklärte Bernd Köhler. "Wird nun ein Befreiungs- antrag gestellt, müssen wir ihn prüfen und der Entschluss über Zustimmung oder Ablehnung muss mit einem Beschluss im Bauausschuss erfolgen." Stünde die Passage in der Satzung, könne das Amt direkt über den Antrag entscheiden. Ein Antrag dieser Art liegt Bernd Köhler bereits vor. Daher ist diese Anregung durchaus aktuell.

In der Abstimmung stimmten am Ende 22 von 39 anwesenden Stadträten für die Ablehnung des Antrages. Elf waren dafür. Damit ist die Neufassung der Rahmengestaltungssatzung für die "Innenstadt Zerbst/Anhalt" ohne einen solchen Passus beschlossen.

Zuvor fanden bereits Änderungen durch den Bauausschuss an der Neufassung statt. So wurde auf Antrag von Claus-Jürgen Dietrich (B 90/Grüne) der Paragraf 3 "Allgemeine Anforderungen und Gestaltungsziele" eingefügt, der sonst ersatzlos herausgefallen wäre.