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Keine Kandidaten für das Ehremamt Hohenlepte vorerst ohne Bürgermeister

Von Helmut Rohm 21.07.2014, 01:39

In der konstituierenden Sitzung des neugewählten Ortschaftsrates von Hohenlepte kommt keine Wahl des Ortsbürgermeisters zustande.

Hohenlepte l Erst Ablehnung, dann Ratlosigkeit im wahrsten Sinne des Wortes herrschte am vergangenen Mittwoch in Hohenlepte auf der konstituierenden Sitzung des dortigen neuen Ortschaftsrates. Dort waren gemäß Tagesordnung auch der Ortsbürgermeister und sein Stellvertreter zu wählen.

Die vier Ratsmitglieder Sabine Finger, Dr. Irena Hörhold, Gustav Schäm und Frank Vollmer wurden von der stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Zerbst, Evelyn Johannes, begrüßt, die auch während der Sitzung weiterhin beratend fungierte.

Der Ortschaftsratsälteste, Gustav Schäm, übernahm die weitere Sitzungsleitung. Er verlas den Text der offiziellen Verpflichtungserklärung, in der "Treue zur Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung der Pflichten" gelobt wird. Es heißt dann weiter: "Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Zerbst/Anhalt gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern." Die Rechtsgültigkeit bestätigten alle Ratsmitglieder mit ihrer Unterschrift.

Einstimmig wurde danach eine offene Wahl des Ortsbürgermeisters und des Stellvertreters vereinbart.Als erste Kandidaten für das Amt des Ortsbürgermeisters wurden Gustav Schäm und Sabine Finger von den anderen Ortschaftsratsmitgliedern vorgeschlagen. Die Rückfrage, ob sie die Kandidatur annehmen, wurde von beiden jedoch verneint und auf vorwiegend persönliche Gründe verwiesen.

In der weiteren Diskussion erklärten auch Frank Vollmer und Dr. Irena Hörhold kategorisch, dass sie ebenfalls für keine der beiden Funktionen zur Verfügung ständen. Zur Sprache kamen als Argumente die geringer gewordene Zahl der Ortschaftsratsmitglieder, die eigene geringe Stimmenzahl bei der Wahl, auch das Desinteresse der Einwohner von Hohenlepte für kommunale Angelegenheiten überhaupt.

"Ohne Druck ausüben zu wollen", erläuterte Evelyn Johannes die Notwendigkeit eines aktiven Ortschaftsrates, zu dem auch die Besetzung der Ämter Ortsbürgermeister und Stellvertreter gehört. Da es an diesem Abend zu keiner Lösung kam, schloss die stellvertretende Zerbster Bürgermeisterin die Ortschaftsratssitzung.

Wie nun weiter? Evelyn Johannes am Tag danach: "Zunächst greift in dieser Konstellation die Regelung des § 85 Absatz 2 Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes, die für den Fall des Ausscheidens des Ortsbürgermeisters und seines Stellvertreters getroffen wird." In analoger Anwendung sei danach der Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt verpflichtet, die Aufgaben des Ortsbürgermeisters als Vorsitzender des Ortschaftsrates wahrzunehmen. Die Aufgaben des Vorsitzenden seien in derselben Rechtsnorm verankert: "Er beruft den Ortschaftsrat ein und legt die Tagesordnung fest. Alle weiteren Rechte und Pflichten des Ortsbürgermeisters sind nicht übertragen."

Damit werde, so die stellvertretende Bürgermeisterin und Stadtwahlleiterin, nur ein Ziel verfolgt: Die Arbeitsfähigkeit des Ortschaftsrates werde gewährleistet. Allerdings sei auf diese Weise die Gestaltung der Arbeit des Ortschaftsrates grundsätzlich auf Pflichtaufgaben reduziert. "Inbesondere fehlt ohne Ortsbürgermeister ein Ansprechpartner vor Ort sowohl für die Bürger als auch für die Verwaltung. Die Situation ist damit unbefriedigend", betonte Evelyn Johannes.