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Alle Fahrgeschäfte erhalten Betriebserlaubnis / Kleinere Nachbesserungen am Festgelände Keine Beanstandungen bei Festplatzabnahme

Von Judith Kadow 02.08.2014, 01:15

Zerbst l Axel Hennig vom Bauordnungsamt des Landkreises musste sich gestern Vormittag auf dem Heimatfest durch zahlreiche Prüfbücher arbeiten. In seiner Verantwortung lag die Abnahme der so genannten "fliegenden Bauten". Dazu zählen alle Fahrgeschäfte, aber beispielsweise auch das Festzelt. "Die Schausteller müssen die Ausführungsgenehmigungen vorlegen und die Prüfbücher", erklärt der Bitterfelder. Darin sind alle Bedingungen aufgeführt, die für das Aufstellen und den Betrieb des jeweiligen Fahrgeschäftes zu beachten sind.

"Das gehört für die Schausteller zum täglichen Geschäft. Daher ist es höchst selten, dass Fahrgeschäfte keine Betriebsaufnahmegenehmigung erhalten", fügt Hennig hinzu. Beim Heimatfest bestätigte sich diese Aussage: Allen fliegenden Bauten ist die Betriebsaufnahme erteilt worden.

Während sich Axel Hennig durch die Prüfbücher arbeitete, schauten sich Vertreter von Verwaltung, Feuerwehr, Polizei und Bauhof das Festgelände an. Nun, da alle Schausteller vor Ort sind, wurden letzte Verbesserungsansätze sichtbar. So bat Tom Hebäcker, Betreiber des Festzeltes darum, dass der Übergang zwischen Mittelweg und Wiese vorm Festzelt noch einmal mit Schotter aufgefüllt wird, damit bei Regen sich dort keine Pfütze bilden kann.

An anderer Stelle legte Bauhofleiter Michael Lindner selbst Hand an. Mit einem Findling ist die Zufahrt zu einem Fußweg, der von der letzten original erhaltenen Steinbrücke zur Corthumsbrücke führt, verengt worden. In den Jahren zuvor sind dort sogar Lkw durchgefahren, haben die Wegränder zerfahren. Zudem wird im Bereich des Toilettenwagens nahe des Teehäuschens ein zweiter Strahler montiert, um den Gehweg dort besser ausleuchten zu können.