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16 von 24 Ortschaften betroffen

05.08.2014, 13:50

Zerbst (bs) l Am 1. August ist das neue Kommunalverfassungsgesetz in Kraft getreten. Orte mit weniger als 300 Einwohnern dürfen ab 2019 keinen Ortschaftsrat mehr haben. In Zerbst sind davon 16 der 24 Ortschaften betroffen. Mehr dazu lesen Sie am Mittwoch in der Zerbster Volksstimme sowie im E-Paper.